19. August 2015
Wedel

Wedeler Bürgerbegehren „Feldstraße“ ist zulässig

Das Bürgerbegehren zum Erhalt der Grünanlage an der Ecke Feldstraße / Rudolf-Breitscheid-Straße, im Herzen von Wedel, wurde offiziell für zulässig erklärt

Um diese Grünanlage in Wedel geht es. (Foto: Google Maps)

Das Bürgerbegehren zum Erhalt der Grünanlage an der Ecke Feldstraße / Rudolf-Breitscheid-Straße, im Herzen von Wedel, wurde offiziell für zulässig erklärt. Die Initiatoren bereiten sich auf die weiteren Schritte vor.

Die Grünanlage ist mit insgesamt 1.800 qm eine der letzten größeren Areale mit älterem Baumbestand im immer dichter bebauten Kernbereich Wedels. Die Einwohner wollen diese Anlage erhalten und damit gegen den geplanten Bau von Flüchtlingsunterkünften vorgehen. Als alternative Standorte für die Baumaßnahmen schlagen die Initiatoren etwa den Bullenseedamm oder den Steinberg vor.

Im nächsten Schritt können die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens am 17. September dem Rat ihren Standpunkt erläutern. Sollte der Rat hier direkt den Argumenten der Initiatoren folgen, würde der Bürgerentscheid hinfällig. Anderenfalls muss dieser innerhalb von drei bzw. sechs Monaten durchgeführt werden. Ein möglicher Termin für die Abstimmung wäre demnach der  29. November 2015.

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