27. April 2018
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Testamentsvollstrecker und Psychologie III

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Testamentsvollstrecker und Psychologie III

Kommentar im Mai

Rechtsanwalt Andreas Ackermann, zertifizierter Testamentsvollstrecker, Telefon 32 35 00
Rechtsanwalt Andreas Ackermann, zertifizierter Testamentsvollstrecker, Telefon 32 35 00
Sie sind der Erblasser. Sie sinnieren: „Kinder, wie die Zeit vergeht! Soeben im Notfallordner geblättert und festgestellt, dass das Testament älter als fünf Jahre ist.“

Sie grübeln: „Hat sich gegenüber damals etwas geändert? Brauche ich ein aktuelles, optimiertes Testament? Mit Testamentsvollstreckung?“. Ihre Überlegungen ergeben sich aus Ihrer Familienaufstellung. Dies gilt allemal, wenn Sie in zweiter oder gar dritter Ehe verheiratet sind und wenn Sie daher Kinder aus mehreren Ehen und eventuell auch nichteheliche Kinder haben. Bei Ihrem Tode droht dem überlebenden Ehegatten Gefahr wegen der gesetzlichen Ansprüche der Pflichtteilsberechtigten, falls Pflichtteilsverzichtsverträge, besser noch: Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge, fehlen.

ZWISCHENERGEBNIS:
Sie als Erblasser sind moralisch in der Pflicht, Erbstreitigkeiten in der Familie zu vermeiden, den Nachlass klug zu ordnen und dessen kompetente Steuerung zu bewirken. Dies wird Ihnen aber nur dann gelingen, wenn Sie zuvor die familiäre Grundsituation selbstkritisch, kompetent und sachgerecht analysiert haben.

Wenn nun eine familiäre Grundsituation besteht, die psychologisch und sachlich schwierig ist, sollten Sie sich für eine Person Ihres Vertrauens entscheiden, die nicht nur erb- und steuerrechtlich erfahren, sondern auch familienpsychologisch versiert und vor allem lebenserfahren ist. Der Testamentsvollstrecker (TV) hat nämlich mit Ihrem Testament nur einen Handlungsrahmen. Er muss nach Amtsantritt in Gesprächen mit den Erben am Runden Tisch Wege des Kompromisses und der außergerichtlichen Einigung herausfinden, um Streitigkeiten in der Erbengemeinschaft zu verhindern.

Hierbei muss der TV „Leichen im Keller“ der Familie kennen beziehungsweise aufspüren. Dies wird er in Einzel- und Gruppengesprächen leisten und erfahren, ob Geschwister bevorzugt oder benachteiligt wurden, z. B. durch Vorschenkungen oder besondere Fördermaßnahmen.

Die Kunst des TV besteht darin, psychologische Tretminen aus der Vergangenheit und Gegenwart auf den Minenfeldern der Familie zu orten und, wenn möglich, zu entschärfen und gleichzeitig den überlebenden Ehegatten, der in Trauerarbeit ist, zu schützen.

Dies alles ist Voraussetzung für eine gelingende Testamentsvollstreckung. Der TV ist hierbei gefordert, zusammen mit dem langjährigen Steuerberater die Familie und eventuell das Unternehmen in sichere Bahnen zu lenken.

FAZIT:
Die Testamentsvollstreckung kann nur in enger und vertrauensvoller Zusammenarbeit mit den Erben gelingen. Gemeinsames Ziel ist, den Willen des Erblassers präzise und umsichtig sowie familienpsychologisch gekonnt umzusetzen.

Dr. Walter Burger & Partner Steuer­beratungs­gesellschaft mbB

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