29. Dezember 2017
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Testamentsvollstrecker und Psychologie II

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Testamentsvollstrecker und Psychologie II

Kommentar im Januar

Rechtsanwalt Andreas Ackermann, Tel. 32 35 00
Rechtsanwalt Andreas Ackermann, Tel. 32 35 00
Sie sind der Erblasser. Sie sinnieren: „Mein Testament ist immerhin schon fünf Jahre alt. Brauche ich ein aktuelles, neues Testament? Mit Testamentsvollstreckung? Erbstreitigkeiten zu befürchten? Erben in Rechts- und Steuerangelegenheiten unerfahren? Nachlass schwierig und komplex?“ Diese Fragen gehen Ihnen durch den Kopf. Aus glimmenden Fragen können brennende Fragen werden. Merke wohl: Ihre Überlegungen ergeben sich zwingend aus Ihrer jeweiligen Familienaufstellung. Dies gilt allemal, wenn Sie Kinder aus mehreren Ehen oder nichteheliche Kinder haben. Hier droht Ihrer Erbkonstruktion Gefahr wegen der Ansprüche der Pflichtteilsberechtigten, falls Pflichtteilsverzichtsverträge fehlen.

Zwischenergebnis: Der Erblasser ist moralisch verpflichtet, Erbstreitigkeiten in seiner Familie zu vermeiden und den Nachlass klug zu ordnen und zu steuern.

Dies kann allerdings nur gelingen, wenn Sie als Erblasser die Familienaufstellung – Achtung: wichtig – selbstkritisch und sachgerecht analysiert haben.

Wenn nun eine Grundsituation besteht, die familienpsychologisch und sachlich schwierig ist, sollten Sie sich entscheiden für eine Person Ihres Vertrauens, die nicht nur erb- und steuerrechtlich erfahren, sondern auch familienpsychologisch versiert und vor allem lebenserfahren ist. In Einzel- und Gruppengesprächen muss nämlich der Testamentsvollstrecker (TV) nach Amtsantritt herausfinden, ob der Patriarch oder die Patriarchin mit fünf Kindern aus drei Ehen Lieblingskinder hatte und wie sich die Geschwister verstehen. Gab es Bevorzugung und Benachteiligung? Kinder sind wie Seismographen. Wie ging die Rivalität um die Gunst der Eltern aus? Gab es unter den Kindern und Jugendlichen wiederum Rivalität und Streit?

Der TV möge in seine Gespräche bei der Familienkonferenz – am runden Tisch vor Konstituierung des Nachlasses – Ergebnisse der Geschwisterforschung und das Resultat seiner psychologischen Analyse einbeziehen und präsentieren. So vermeidet der TV Tretminen aus Vergangenheit und Gegenwart auf den Minenfeldern der Familie. Dies erleichtert dem TV die Konstituierung des Nachlasses.

Bei der erwähnten Familienkonstellation eines Patriarchen bzw. einer Patriarchin mit fünf Kindern aus drei Ehen und der Rivalität der Geschwister untereinander sollte der Erblasser unbedingt Testamentsvollstreckung anordnen, da
• es schutzbedürftige Angehörige gibt.
• Streit in der Familie vermieden werden muss.
• die Patchwork-Familie ohnehin streitanfällig ist.

Dies gilt insbesondere,
• wenn der Erblasser ein Unternehmer oder Stifter ist.
• wenn der Erblasser Eigentümer schwieriger Vermögenswerte ist, insbesondere von Immobilien und Gesellschaftsanteilen.

Teil III folgt im Mai 2018.

Holzhäuser & Burgmann

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