2. Mai 2017
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Testamentsvollstrecker und gesellschaftlicher Wandel

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Testamentsvollstrecker und gesellschaftlicher Wandel

Kommentar im Mai

Rechtsanwalt Andreas Ackermann, Telefon 32 35 00
Rechtsanwalt Andreas Ackermann, Telefon 32 35 00
Sie sind der Erblasser. Vor fünf Jahren haben Sie ihr privatschriftliches Testament verfasst. Ihr Gedanke: „Brauche ich ein neues Testament?“. Meine Antwort: „Ja“.

„Mit Testamentsvollstreckung?“. Meine Antwort: „Vielleicht“.

Einige Basisdaten vorweg: Nur etwa 6 % der Testamente enthalten die Anordnung einer Testamentsvollstreckung.

Der Testamentsvollstrecker kann nur durch Testament bestimmt werden. Nun hat aber nur jeder vierte Volljährige von den 62 Millionen Bundesbürgern ein Testament. Von den über 50-Jährigen sind es immerhin etwa 40 %.

Allerdings sind mehr als 50 % aller privatschriftlichen Testamente fehlerhaft, nämlich entweder erbrechtlich falsch oder nicht zielführend hinsichtlich der Wünsche des Erblassers. 2/3 der Bundesbürger schreiben ihr Testament eigenhändig, nur etwa 1/3 der Testamente sind notariell beurkundet.

Und nun für Sie wichtig: Etwa jeder fünfte Erblasser überprüft regelmäßig sein Testament und testiert wegen geänderter Rahmenbedingungen wiederholt. Nur etwa jeder fünfte Erblasser ergänzt – ca. alle fünf Jahre – eine bestehende letztwillige Verfügung, so wie wir es empfehlen. Auch Sie werden dies ggfs. tun, evtl. wegen einer geänderten Familienaufstellung. Stichwort Familie:

Die Stiftung für Zukunftsfragen hat laut Prof. Dr. Ulrich Reinhardt prognostiziert, dass die Institution „Familie“ tendenziell an Bedeutung verlieren wird, da die Anzahl der Ehepaare ohne Kinder weiterhin über der Zahl der Ehepaare mit Kindern liegen wird. Warum bekommen die Deutschen weniger Kinder? Eltern sehen einen Freiheitsverlust, haben Kostendruck und befürchten das Karriereende. Schauen Sie in Ihre Umgebung, die Zahl der Alleinerziehenden und der Patchwork-Familien steigt. Bisweilen pflegen die Alleinstehenden Luxese = mal Luxus, mal Askese. Gegenwärtig beträgt die durchschnittliche Kinderzahl je Frau 1,37.

Ich behaupte: Die Familie ist besonders wichtig im Leben, da sie vertraut und verlässlich ist und in jeder Lebenssituation Halt geben kann. Hoffentlich.

Zum Schutze der Familie bedarf es daher zusätzlicher Regelungen im Testament.

Und die politischen Rahmenbedingungen? Die Deutschen misstrauen der Fähigkeit der Politik immer mehr, Deutschland auf die Zukunft vorzubereiten. Von 100 Befragten stimmen nur fünf der Aussage zu: „Die Politiker bereiten mein Land gut auf die Zukunft vor.“

Hierbei rückt das Erbrecht immer mehr in den Blickpunkt. Bis 2020 werden in Deutschland etwa 8 Millionen Mitbürger rund 2,5 Billionen Euro erben.

Ergebnis dieses Blicks in die Zukunft: Bitte kurzfristig ein Testament errichten, entweder privatschriftlich oder besser notariell!

Bitte unbedingt prüfen, ob Testamentsvollstreckung in der gegebenen Familiensituation hilfreich sein könnte! Mehr hierzu im nächsten Artikel.

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