31. März 2018
Magazin

Kampf ums Erbe

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IMMOBILIEN

NACHLASS
Kampf ums Erbe

Oliver Moll
Oliver Moll
Eine Immobilienerbschaft kann Segen oder Fluch sein. Kompliziert wird es, wenn es mehrere Hinterbliebene gibt, denn diese bilden automatisch eine Erbengemeinschaft. Das heißt, die vererbte Immobilie wird gemeinsames Eigentum. Wenn die einzelnen Erben dann auch noch unterschiedliche Vorstellungen haben, was mit der Immobilie geschehen soll, wird es problematisch.

Ein fiktives Beispiel: Drei Geschwister erben ein Zinshaus. Zwei von ihnen möchten das Objekt behalten, ein Erbe hat jedoch finanzielle Sorgen und will so schnell wie möglich verkaufen. Sind seine Geschwister nicht in der Lage, ihn auszuzahlen, kann er entweder seinen kompletten Erbteil an einen Dritten veräußern oder die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft, also die Aufteilung des Nachlasses, verlangen. Beide Szenarien enden erfahrungsgemäß in einer Teilungsversteigerung. Diese Art der Zwangsversteigerung ist aber die teuerste Lösung: Die Kosten eines solchen Verfahrens sind hoch (Gebühren, Gutachten etc.) und oft ist der Verkaufspreis bei einer Versteigerung deutlich niedriger als bei einem Angebot auf dem freien Markt.

Selbst wenn die Hinterbliebenen sich einig sind, birgt die Erbengemeinschaft Risiken. Ist ein Miterbe etwa hoch verschuldet, kann der Gläubiger seinen Anteil pfänden und so als Außenstehender eine Auflösung der Erbengemeinschaft durchsetzen. Auch hier das Ergebnis: Teilungsversteigerung.

Um das zu vermeiden, kann die Erbengemeinschaft in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) umgewandelt werden. Der entsprechende Gesellschaftsvertrag enthält klare Regelungen, die das Eingreifen von fremden Personen verhindern oder festlegen, unter welchen Bedingungen und mit welcher Abfindung ein Gesellschafter die Gemeinschaft verlassen kann. Eine GbR ist zudem rechtsfähig. Das heißt, sie kann – im Gegensatz zur Erbengemeinschaft – Verträge abschließen und die geerbte Immobilie beispielsweise vermieten. Ein gut gemachter GbR-Vertrag lässt keinen Raum für Missverständnisse und verringert das Konfliktpotenzial für Erben enorm.

Trotzdem sollten Immobilienbesitzer sich rechtzeitig Gedanken über ihren Nachlass machen, um ihren Angehörigen mitunter jahrelangen Ärger zu ersparen: Wer sind die potenziellen Erben? Wie ist ihre Beziehung zueinander? Welchen Lebensstil führen sie? Eventuell ist es sogar für alle Beteiligten günstiger, die Immobilie noch zu Lebzeiten zu verkaufen. Und wer ganz auf Nummer sicher gehen will, hält sich am besten gleich an die alte Volksweisheit: Lieber mit warmen Händen geben als mit kalten.

Oliver Moll, Moll & Moll Zinshaus

NEUBAUTEN
Wohnungsbaugenossenschaften: Fast eine Milliarde Euro für Genossenschaftswohnungen

Mit einem geplanten Investitionsvolumen von insgesamt 823 Millionen Euro setzen die Hamburger Wohnungsbaugenossenschaften in diesem Jahr erneut ein Zeichen auf dem Immobilienmarkt der Hansestadt. Allein 495 Millionen Euro fließen in den Neubau von Wohnungen, rund 217 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. 328 Millionen Euro sind für die Modernisierung und Instandhaltung von Bestandsimmobilien vorgesehen. Das gab der Arbeitskreis Hamburger Wohnungsbaugenossenschaften e.V. Mitte März bekannt.

Die im Arbeitskreis organisierten 30 Wohnungsbaugenossenschaften zählen derzeit über 220.000 Mitglieder und haben rund 132.000 Wohnungen in allen sieben Bezirken der Hansestadt sowie in einigen Randgemeinden im Bestand. Das entspricht rund 20 Prozent aller Hamburger Mietwohnungen. Im vergangenen Jahr betrugen die Gesamtinvestitionen rund 578 Millionen Euro, 2016 waren es mehr als 490 Millionen Euro.

KOLUMNE
Milieuschutz in Eigeninitiative 

Conrad Meissler
Conrad Meissler
Hamburg hat sich schon früh um den sogenannten Milieuschutz gesorgt. Heute wird dies meistens mit dem Schutz von Mieterstrukturen in angeblich durch zu viele Modernisierungsmaßnahmen immer teureren Wohngebieten verbunden. Früher stand dieser Schutz nicht für die Bewohner betroffener Gebiete, sondern für die bauliche Ordnung dieser Gebiete. So sorgte man sich nach dem Zweiten Weltkrieg um den Erhalt der baulichen Struktur rund um die Außenalster. Die Außenalsterverordnung aus dem Jahr 1953 schreibt Eigentümern vor, ihre Gebäude nur in hellem Putz oder hellen Steinbauten zu errichten und die Außenanlagen nur durch Mauern oder Zäune, die nicht höher als 60 Zentimeter, bzw. Hecken, die nicht höher als einen Meter sind, einzufrieden, um so ausdrücklich von außen Blicke auf die Gebäude zuzulassen. Deshalb säumen heute fast überwiegend helle bis weiße Villen oder Apartmentgebäude die Außenalster.

In den Elbvororten wird interessanterweise gar nicht erst eine solche Verordnung benötigt. Die Bauherren bauen schon seit einigen Jahren die neuen Wohngebäude weit überwiegend freiwillig in Weiß. Dabei handelt es sich fast ausschließlich um Apartmentgebäude, denn neue, allein stehende Villen werden auch in den Elbvororten mangels entsprechend freier Grundstücke kaum noch erbaut. Die früher in den westlichen Villengebieten entlang der Elbe so bekannten und auch begehrten sogenannten Kaffeemühlen zum Beispiel, die in Rotklinker verkleidet sind, entstehen kaum noch. Objekte in dunklem Sandstein, die man noch aus der ersten Hälfte des vergangenen Jahrhunderts kennt, sind auch nicht zu finden.

Die neuen, überwiegend weißen Wohnanlagen entstehen im Zuge der weiteren Verdichtung und natürlich auch aus Kostengründen, denn nur eine Verdichtung ermöglicht eine profitable Erstellung der Gebäude sowie auch den noch halbwegs erschwinglichen Verkauf an eine größere Interessentengruppe. Dass der Neubau so freiwillig den Vorgaben der Außenalster folgt, ist erklärlich. Dieser „Milieuschutz“ ist inzwischen so gefragt, dass er sich bis in die Elbvororte umsetzt und sogar auch schon in anderen Stadtteilen zu finden ist, etwa den Walddörfern oder im Alstertal.

Conrad Meissler, Meissler & Co

NIENSTEDTEN
„Elb Lounge“ zu verkaufen 

Die ehemalige „Elb Lounge“ 
Die ehemalige „Elb Lounge“ 
Die ehemalige Eventlocation „Elb Lounge“ an der Elbchaussee steht zum Verkauf – für ganze 20 Millionen Euro. Die Unterhaltskosten für die 33-Zimmer-Immobilie betrugen jährlich 125.000 Euro. Für das 16.000 Quadratmeter große Parkgrundstück mit eigenem Teich kamen weitere 75.000 Euro zusammen. Zu viel für die Besitzer um den Unternehmer Holger Gruel, sodass sich diese zum Verkauf entschlossen. 

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