1. Oktober 2018
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Familienbande und Erbrecht – ein Spannungsfeld

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Familienbande und Erbrecht – ein Spannungsfeld

Kommentar im Oktober

Diana Bade, Notarin und Rechtsanwältin,Tel. 04103/920 80
Diana Bade, Notarin und Rechtsanwältin,

Tel. 04103/920 80
Jemanden mit dessen Wissen im Testament zu bedenken und dann nicht in angemessener Frist zu sterben, das grenzt schon an Provokation.“ Samuel Butler Wenn es ums Erbe und Geld geht, werden Familienbande strapaziert. Für Pietät ist dann kein Platz mehr.

In Deutschland wird so viel vererbt wie nie zuvor: bis zu 400 Milliarden Euro pro Jahr, schätzen Ökonomen. Doch nur wenige Erbvorgänge verlaufen reibungslos.

Die meisten scheuen die Auseinandersetzung mit dem eigenen Tod. Sie vertrauen darauf, dass das Gesetz die richtige Lösung bietet. Dies ist aber leider oft nicht so und kann im Extremfall dazu führen, dass in der Patchworkfamilie das Vermögen im Ergebnis an die angeheiratete Familie fließt, dass man mit der ungeliebten Schwiegermutter eine Erbengemeinschaft bildet oder dass ein außereheliches Kind des Ehegatten zum Alleinerben wird. Trotzdem hat nur jeder dritte Deutsche ein Testament. Und viele davon sind auch noch fehlerhaft.

Aber auch Formfehler treten immer wieder auf. So überrascht immer wieder, dass ein Testament auf einem Bierdeckel wirksam sein kann, ein säuberlich mit dem PC gedrucktes jedoch nicht.

Besonders schwierig wird es, wenn ein gemeinschaftliches Testament unter Eheleuten verfasst werden soll. Ein Ehepartner setzt es handschriftlich auf, unterschreibt und datiert es, der andere muss ebenfalls unterschreiben und möglichst einen Zusatz aufnehmen, dass dies auch sein letzter Wille ist.

Besteht das Testament aus mehreren Blättern, so müssen diese zusammengefasst werden, doch wie? Büroklammer oder Tacker? Ringbuch oder Briefumschlag? In jedem Fall ist der Begriff der Unterschrift wörtlich zu nehmen; eine Signatur über dem Text oder am Rand ist nicht ausreichend. Und was gilt, wenn nach dem Tod des Erblassers unterschiedliche Versionen des letzten Willens auftauchen? Grundsätzlich hat das jüngere Testament Vorrang gegenüber dem älteren Schriftstück. Deshalb ist das Datum erforderlich. Es gibt aber auch Ausnahmen.

Für den Laien ist das Erbrecht kaum zu durchdringen, besonders dann nicht, wenn Sonderkonstellationen auftreten: bedürftige oder behinderte Angehörige, minderjährige Kinder, Patchworkkonstellationen etc.

Die Notarin oder der Notar helfen. Sie sind dafür verantwortlich, Ihren letzten Willen in eine rechtssichere Form zu fassen. Um zu verhindern, dass missgünstige oder übergangene Verwandte ein für sie unvorteilhaftes Testament manipulieren oder gar verschwinden lassen, wird das Testament in amtliche Verwahrung gegeben. Weiterer Vorteil dieses Verfahrens: Die Testamente werden dadurch automatisch in das „Zentrale Testamentsregister“ aufgenommen. Dadurch ist sichergestellt, dass der letzte Wille wirklich beachtet wird. Ihre Erben können sich freuen: Sie sparen sich durch das notarielle Testament einen Erbschein. Das Nachlassverfahren wird dadurch schneller und kostengünstiger. Und die Familienbande bleiben unversehrt.

Die Seenotretter

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