30. September 2017
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Das Kleingedruckte im Versicherungsvertrag

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Das Kleingedruckte im Versicherungsvertrag

Kommentar im Oktober

RA Oliver Käufer, Notar & Rechtsanwälte Kornobis Bade Waldeck, Tel. 04103/92080
RA Oliver Käufer, Notar & Rechtsanwälte Kornobis Bade Waldeck, Tel. 04103/92080
Nahezu niemand kommt heute ohne Versicherungsschutz aus. Jeder Haushalt hat die eine oder andere Versicherung abgeschlossen, um im Ernstfall, dem Schadens- bzw. Versicherungsfall, eine Leistung zu erhalten.

Bei einigen Versicherungen handelt es sich um gesetzliche Pflichtversicherungen, das heißt, sie müssen abgeschlossen werden, z.B. die KFZ-Haftpflichtversicherung. Sie schützt sowohl den Fahrer des versicherten KFZ bei einem Unfall vor den gegnerischen Schadensersatzansprüchen als auch den Unfallgegner, dessen berechtigte Schäden vom Versicherer reguliert werden. Wer also Halter eines KFZ ist, ist gesetzlich verpflichtet, eine derartige Versicherung zu haben. Je nach individuellem Bedarf gibt es darüber hinaus zahlreiche weitere, freiwillige Versicherungen, z.B. die Berufsunfähigkeitsversicherung oder die Unfallversicherung.

Allen Versicherungsverträgen liegen die Bedingungen des Versicherers zugrunde. Anhand dieser erfolgt die Regulierung des Schadensfalles – oder auch nicht.

Nicht selten glaubt man als Versicherungsnehmer, man habe einen Anspruch, aber die Versicherung lehnt diesen ab und verweist auf ihre „AGBs“, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das verunsichert den Versicherungsnehmer, denn das sogenannte „Kleingedruckte“ ist für den Laien nur schwer verständlich. Zum Teil sind ihm die verwendeten Begriffe nicht bekannt, zum Teil kann er nicht nachvollziehen, welche Folgen die Versicherung hieraus herleitet.

Was heißt z.B. „Der Versicherungsnehmer hat Obliegenheiten zu beachten.“? Was muss er vor oder während des Schadensfalles auf Verlangen des Versicherers tun und wozu kann ein Fehlverhalten führen?

Was bedeutet eine „abstrakte oder konkrete Verweisung“ in der Berufsunfähigkeitsversicherung und welche Folgen hat sie für den Versicherungsnehmer?

Was ist unter einer „Progressionsstaffel“ in der Unfallversicherung zu verstehen und wie werden danach die Ansprüche, die man hat, der Höhe nach berechnet?

Wie verhält man sich im Schadensfall, wenn der Versicherer im Rahmen der Schadensabwicklung plötzlich Fragen stellt?

Was tun, wenn der Versicherer die im Vertrag versprochene Leistung nicht oder nur teilweise erbringen will? Lohnt es sich, dagegen anzugehen, und wenn ja – wie?

Hier ist deshalb Rechtsrat und rechtliche Vertretung gefragt, denn nicht jede Leistungskürzung oder Leistungsablehnung eines Versicherers ist nach rechtlicher Prüfung auch tatsächlich richtig. Dann lohnt es sich in jedem Fall, dagegen anzugehen, denn für die gezahlten Versicherungsprämien möchte man schließlich auch die versprochene Leistung bekommen.

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