1. Dezember 2017
Magazin

Bauherren sollten auf Baubeschreibung bestehen

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IMMOBILIEN

VPB
Bauherren sollten auf Baubeschreibung bestehen

Eine verständliche Baubeschreibung ist ab 2018 Pflicht
Eine verständliche Baubeschreibung ist ab 2018 Pflicht
Am 1. Januar 2018 tritt das neue Bauvertragsrecht in Kraft. Bauherren sollten bereits jetzt keine Verträge nach altem Recht mehr unterzeichnen, rät der Verband Privater Bauherren (VPB). Zum Beispiel sollten sie nicht auf die sogenannte Baubeschreibung verzichten, die ihnen ab 2018 vor allem im Schlüsselfertigbau und vom Bauträger gesetzlich zusteht. Die Baubeschreibung muss in Textform und für Laien gut verständlich den geplanten Bau beschreiben. Dazu muss sie mindestens folgende Informationen enthalten: eine allgemeine Beschreibung des herzustellenden Gebäudes oder der Umbauten, gegebenenfalls mit Haustyp und Bauweise. Ferner dazu Angaben zu Art und Umfang der Leistungen, angefangen von der Planung über die Bauleitung bis hin zu Arbeiten am Grundstück, der Baustelleneinrichtung und der Ausbaustufe. In die Beschreibung gehören auch Gebäudedaten, Pläne mit Raum- und Flächenangaben sowie Ansichten, Grundrisse, Schnitte, Angaben zum Energie-, Brandschutz-, Schallschutzstandard und zur Bauphysik sowie die Beschreibung der Baukonstruktion bis hin zur Gebäudetechnik und zum Innenausbau. Gegebenenfalls muss auch die Beschreibung der Sanitärobjekte, Armaturen, Elektroanlage, Installationen, Informationstechnologie und Außenanlagen enthalten sein. Außerdem muss die Baubeschreibung verbindliche Angaben zum Zeitpunkt der Fertigstellung machen. Steht der Beginn der Baumaßnahme noch nicht fest, dann muss zumindest die Länge der Bauzeit angegeben sein. Wenn die Baubeschreibung bis zum Vertragsschluss nicht ausdrücklich einvernehmlich geändert wird, dann wird die vor Vertragsschluss übergebene Baubeschreibung Teil des Bauvertrags.

DGB
Share-Deals: Welchen Schaden hat Hamburg?

Hamburgs DGB-Vorsitzende Katja Karger hat Finanzsenator Peter Tschentscher aufgefordert offenzulegen, ob und ich welcher Höhe der Stadt Steuereinnahmen durch sogenannte „Share Deals“ entgehen.

„Mit solchen ganz legalen Steuertricks umgehen Investoren die Grunderwerbssteuer und schaden so den Kommunen. Es kann nicht sein, dass jeder normale Bürger beim Kauf seines Eigenheims die Steuer bezahlt, aber die großen Investoren nicht. Mit den Einnahmen aus dieser Steuer könnten wichtige Investitionen zum Beispiel in Bildung, Infrastruktur, Soziales oder Wohnraum bezahlt werden. Stattdessen lassen Immobilienspekulanten die Champagnerkorken knallen.“

In Berlin hatte zuletzt ein Geschäft mit dem Sony-Center am Potsdamer Platz Schlagzeilen gemacht. Der dortige Finanzsenator Matthias Kollatz-Ahnen hatte geschätzt, dass der Stadt durch „Share Deals“ im Jahr ein dreistelliger Millionenbetrag entgeht. Karger: „Diese Gesetzeslücke muss schleunigst gestopft werden. Die Länder müssen im Bund noch mehr Druck machen, damit die kommende Regierung rasch handelt.“

Hintergrund: Bei „Share Deals“ verkaufen Investoren nicht einfach die Immobilie selbst, sie übertragen sie in eine Firma und verkaufen dann Anteile (Shares) dieser Firma an die Käufer der Immobilie. So umgehen sie die Grunderwerbssteuer.

MARKT
Immobilien-Boom in Hamburg vorerst ausgebremst

Im ersten Halbjahr 2017 wurden in Hamburg Immobilientransaktionen im Wert von 1,3 Milliarden Euro umgesetzt – ein Einbruch um 34 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Wichtigster Grund ist die geringe Verfügbarkeit handelbarer Immobilien. Für Immobilieninvestoren rutscht Hamburg damit von Platz zwei der chancenreichsten Immobilienmärkte Europas auf den sechsten Platz zurück. Dies zeigen die Ergebnisse der Studie „Emerging Trends in Real Estate: Europe 2018“ der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PwC und dem Urban Land Institute, die Anfang November in Frankfurt am Main vorgestellt wurden. Für die Studie wurden 818 führende Immobilien – experten in Europa befragt. „Einerseits steigt das Ansehen Hamburgs bei internationalen Investoren – allein die Elbphilharmonie als absolutes Leuchtturm-Projekt hat weltweit viel Aufmerksamkeit auf sich gezogen. Doch die hohen Hamburger Immobilienpreise schrecken viele Investoren ab“, sagt Susanne Eickermann-Riepe, Real Estate Leader und Partnerin bei PwC. „Die Renditen liegen mittlerweile nur noch bei 3,25 Prozent – in Verbindung mit den hohen Mieten sorgt das für ein schwieriges Umfeld für Investoren.“

KOLUMNE
Banges Beobachten des Immobilienbooms

Conrad Meissler
Conrad Meissler
Die meisten Sorgen am Wohnimmobilienmarkt bereitet uns die Zukunft. Denn nach all unserer bisherigen Lebenserfahrung wissen wir, dass eine Boomphase, ganz gleich in welchem Markt, nicht ewig dauert, sondern dass sich Märkte zyklisch entwickeln. So wird fast schon monatlich erwartet, dass der Immobilienboom, der nun schon seit zehn Jahren anhält, in Kürze zu Ende geht. Deshalb wird auch jetzt so intensiv das Geschehen hinterfragt und mit Argusaugen werden Entwicklungen beobachtet, die den Wohnimmobilienmarkt erschüttern können. Aufregend klang so eine Studie der Beratungsgesellschaft PwC und des Urban Land Institute, wonach sich die Immobilieninvestitionen in Hamburg im ersten Halbjahr 2017 um deutliche 34 Prozent ermäßigt hätten. Doch auch diese Entwicklung ließ sich schnell erläutern: Es standen einfach weniger Angebote zur Verfügung als im Vorjahr – ein Umstand, den wir am Wohnimmobilienmarkt täglich erleben.

Auch andere Einflüsse erweisen sich mehr und mehr als weniger gravierend als befürchtet. So greift die in den USA von der Notenbank eingeleitete Zinswende so gut wie gar nicht in das Geschehen an den europäischen Märkten ein. Die Zinsen bleiben hier stabil niedrig und unsere Europäische Notenbank tut kaum etwas, um wirklich von der Tiefzinspolitik abzuweichen. Die meisten Marktteilnehmer glauben inzwischen, dass steigende Zinsen nie mehr zu erwarten seien, da sonst die Südländer von Italien über Griechenland bis sogar Frankreich tot umfallen würden.

Gleichwohl ist Wachsamkeit angeraten. Diese erleben wir ebenfalls im Markt, wo Wohnimmobilien im oberen Preissegment nicht mehr wie „frische Brötchen“ verkauft werden können, sondern wo die Interessenten sehr stark bewerten und für hohe Preise absolute Bestqualität erwarten. Das gilt für den Zustand, die Ausstattung, die Nachbarschaft, das lokale Umfeld und die Erreichbarkeit. Wie weit dieser Markttrend reicht, das beobachten wir weiter.

Conrad Meissler, Meissler & Co.

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