MALLORCA SPEZIAL
Sonnige Aussichten
Die eigene Finca
IMMOBILIENERWERB
Augen auf beim Kauf
Grundsätzlich bestehen für Deutsche beim Kauf keine Einschränkungen. EU-Bürger genießen die gleichen Rechte wie Spanier. Sie sollten aber gleichwohl einige landestypische Besonderheiten beachten: So ist es wichtig, sich zunächst einmal das Eigentumsrecht des Verkäufers nachweisen zu lassen – am besten durch Vorlage eines notariellen Kaufvertrags mit einem Eintragungsvermerk des Grundbuchamts oder einem aktuellen Grundbuchauszug. Da in Spanien auch mündliche Verträge wirksam sein können, sollten sich Käufer vor jeder getroffenen Vereinbarung unbedingt über etwaige Belastungen der Immobilie oder mögliche Steuerschulden informieren. Auch die Baulandqualität und Bebauungspläne, die Grundstücksgrößen und -grenzen gilt es zu prüfen.
Ebenfalls wichtig: Potenzielle Käufer sollten sich die letzten Wasser- und Stromrechnungen zeigen lassen, um sicher zu gehen, dass es keine Probleme mit der Versorgung gibt.