BUNDESTAGSWAHL
Sechzehn Parteien treten an
Bundestagswahl
Frühere Wahlkämpfe waren griffiger. Andere werden sagen, sie waren schlichter. So forderte der erste Bundeskanzler des Landes, Konrad Adenauer, vor einem halben Jahrhundert: „Keine Experimente“. Er gewann die Bundestagswahl 1957 mit überwältigender Mehrheit.
Heute sind die Unterschiede zwischen CDU oder SPD, FDP oder Grünen weit schwammiger. Einzig die Partei Die Linke hebt sich von den anderen relevanten Parteien ab. Links überholt werden sie von Steinzeit- Kommunisten wie der Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschland (MLPD). Auf der Hamburger Landesliste steht sie an elfter Stelle. Eine Partei, die unverdrossen zu Stalin und Mao steht.
Weniger verbiestert tritt die Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative an. Dieses Kuriosentätenkabinett ließe sich fortsetzen. Interessanter als ein Blick in die Wahlprogramme ist die Frage, warum überhaupt gänzlich auf einen Wahlerfolg aussichtslose Parteien antreten. Die Antwort ist so schlicht wie so mancher Wahlslogan: Denn die Parteienfinanzierung ist auch vom Erfolg abhängig, den eine Partei bei den Wählern bei Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen erzielt.
Für jede Zweitstimme erhalten die Parteien, die mehr als 0,5 Prozent aller Stimmen bekommen haben, zunächst einmal 70 Cent (für die ersten vier Millionen Stimmen sogar 85 Cent). Wer nicht wählen geht, für den gibt’s also auch keine Prämie.
Trotzdem bewirkt die Stimmverweigerung am Ende nichts. Das liegt daran, dass die staatliche Parteienfinanzierung auf 133 Millionen Euro begrenzt ist. Addieren sich die diversen Zuschüsse zu einer höheren Summe – und das tun sie eigentlich immer –, dann bekommen die Parteien proportional weniger Geld.
Das heißt unterm Strich: Der Nichtwähler verzichtet darauf, über das Verhältnis der Parteienzuschüsse mitzubestimmen, auf die Gesamthöhe hat er keinen Einfluss. Noch ein Argument, am Sonntag zur Wahl zu gehen. Das Parteiengesetz erklärt also auch, warum solche Parteien wie „Mensch, Umwelt, Tierschutz“ oder das „Bündnis Grundeinkommen“ auf Stimmenfang gehen.
Immerhin hat der Bundestag kürzlich die staatliche Parteienfinanzierung geändert, sodass verfassungsfeindliche Parteien von dieser ausgeschlossen werden können.
Autor: helmut.schwalbach(at)kloenschnack.de
www.bundestag.de/parteienfinanzierung