29. September 2016
Magazin

Laubbläser im Einsatz

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UMWELT

Laubbläser im Einsatz

Alle Jahre wieder

Sobald sich die ersten Blätter auf dem liebsten Rasenstück der Elbvororte niederlassen, treten sie in Aktion: die Laubbläser. Sie haben der sonntäglichen Wagenpflege längst den Rang abgelaufen. Will man die Geräusche richtig deuten, wird diese Freizeitbeschäftigung mit der gleichen Akribie betrieben, wie ehemals die Chrompflege.

Da sind sie wieder mit ihren Störgeräten, die bevorzugt am Sonntag zum Einsatz kommen FOTO: JÜRGEN FÄLCHLE_FOTOLIA.COM
Da sind sie wieder mit ihren Störgeräten, die bevorzugt am Sonntag zum Einsatz kommen FOTO: JÜRGEN FÄLCHLE_FOTOLIA.COM
Wer mit dem Handicap lebt, einen besonders fleißigen Nachbarn zu haben, wird derzeit auf eine harte Probe gestellt: Bis in die letzte Ecke pustet er das Laub, völlig egal, ob etwa eine einzige Böe den Rasen wieder neu berieselt. Dann kann man ja „nochmal drübergehen“! Dass es der eigenen Gesundheit nicht zuträglich ist, den aufgewirbelten Staub inklusive der Reste der Miniermotten (im Laub der bei uns stark vertretenen Rosskastanienarten) einzuatmen, scheint irrelevant. Jedenfalls sieht man kaum jemanden, der oder die mit einem Mundschutz das Laubblasen verrichtet. Außer … die städtischen Arbeiter vom Gartenbauamt müssen ihn tragen. So bestimmen es die Arbeitsschutzrichtlinien.

Und was ist mit dem Lärm? … Wir wären nicht, wo wir sind, gäbe es nicht auch hierfür ein Lärmschutzgesetz. Das ist Ländersache. Und es gilt ohnehin das ganze Jahr, beim Heckenschneiden oder für den Motorrasenmäher zum Beispiel.

Für den Einsatz von Laubbläsern gilt es natürlich auch. Die Einschränkungen sind durch das Hamburger Gesetz zum Schutz gegen Lärm festgelegt. Darin geht es um das Benutzen von Musikinstrumenten (= „Tonerzeugungsgeräte“ wie Tuba, Trompete, Violine, …), Tonwiedergabegeräten (Musikanlagen), Partylärm und eben die Geräusche, die beim Heimwerken oder im Garten entstehen. Zwischen 21 und 7 Uhr dürfen sie nur erzeugt werden, wenn unbeteiligte Personen nicht erheblich belästigt werden. Schon Wilhelm Busch wusste ja: „Musik wird oft nicht schön gefunden, weil sie stets mit Geräusch verbunden“.

Sehr laute Geräte wie Laubbläser (aha!), Laubsammler, Freischneider und Rasenkantenschneider dürfen nur in der Zeit von 9 bis 13 Uhr und zwischen 15 und 17 Uhr betrieben werden. Und wer sich daran nicht hält? Der riskiert Ärger – zumindest mit dem Nachbarn und wenn dieser sich zu sehr ärgert und den „Behördenweg“ geht, auch mit dem Ordnungsamt.

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Das schlechteste Rad am Wagen macht den größten Lärm!

Nun muss man nicht das Talent zum Blockwart haben, um sich von der Penetranz der Laubbläser gestört zu fühlen. Immer, wenn der Erzürnte in Erwartung des Finales der Dröhn-Vorstellung aufatmet, scheint der Vorführer Übersehenes zu entdecken.

So sind sie eben. Und man mag ja gar nicht glauben, was da so alles noch am Baum hängt! So lange es trocken ist und bleibt, ist das Laub ja auch „zügig zu verarbeiten“. Und wenn Nässe einsetzt? Dann kleben die Blätter am Boden und es bedarf beharrlichen Nachsetzens, um die bunten Herbstzeugen zu ordentlichen Haufen zu formen. Ab damit in extra angeschaffte Säcke (die dann hoffentlich nicht des Nachts von Spätheimkehrern promillegesteuerter „Events“ zerstört und entleert werden.

Es ist also zum Verzweifeln? Weit gefehlt! Die verfügbaren E-Varianten sind zwar derzeit keine Alternative, sie sind zwar leiser, zeigen aber deutlich geringere Leistung. Die aktuelle Generation der Zweitakter ist immerhin deutlich leiser. Dem „geneigten Bläser“ sei www.laubsauger-test.eu zur Orientierung empfohlen. Oder doch das angeblich friedenstiftende Pfeifchen mit dem Nachbarn. Besser is’ das.

Autor: uwe.petersen(at)kloenschnack.de

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