27. April 2018
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Einigen blutet das Herz

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NATUR

Einigen blutet das Herz

Wenn Bäume gehen müssen 

FOTO: MATZE_FOTOLIA.COM
FOTO: MATZE_FOTOLIA.COM
Geht es ums liebe Grün, dann liegen bei einigen Elbvorortlern die Nerven blank. Muss dieser Baum wirklich gefällt werden? Muss dieser Busch weg? Fällen Menschen Bäume aus reiner Lust? Einige Erfahrungen.

Hamburg gilt als eine der grünsten Städte Europas. Einige Hanseaten sprechen gar von „grüner Hölle“, wenn sie mit dem Boot elbabwärts unterwegs sind. Das viele Grün hat tatsächlich einige Schattenseiten – im wahrsten Sinne des Wortes.

Hamburg meint zudem, ohne ein Nachbargesetz auskommen zu können, hat sich jedoch eine der strengsten Baumschutzverordnungen gegeben.

Ein Grundstückseigentümer darf nicht einfach lossägen, er muss das Amt fragen.  
Gefällte Bäume gehören zum Straßenbild wie Verkehrsschilder. Einige Passanten nehmen den Baumtod kaum zur Kennntnis. Anderen kommen die Tränen. 
Gefällte Bäume gehören zum Straßenbild wie Verkehrsschilder. Einige Passanten nehmen den Baumtod kaum zur Kennntnis. Anderen kommen die Tränen. 
Sie gilt allerdings weder für Obstbäume, das übliche Beschneiden von Hecken, noch für Bäume, deren Stammdurchmesser weniger als 25 Zentimeter beträgt, gemessen in 1,30 Meter Höhe. Alle anderen Bäume und Hecken dürfen weder ganz noch in Teilen entfernt oder gestutzt werden, wenn dadurch „die Zierde und Belebung des Landschaftsbildes beeinträchtigt“ würde. Darüber entscheidet die Fachbehörde Management des öffentlichen Raumes. Die behördlichen Richtlinien finden sich im Faltblatt „Informationen zum Baumschutz“. Danach ist der Rückschnitt und das Fällen von Bäumen ausnahmsweise erlaubt, wenn der Baum stark beschädigt, absterbend oder tot ist, umzustürzen oder zu brechen droht, wenn er ein zulässiges Bauvorhaben behindert und nicht von besonderer Bedeutung ist oder wenn die Wohnnutzung in erheblichem Maße beeinträchtigt wird.

Der Grundstückseigentümer darf aber nicht von sich aus lossägen, sondern muss zunächst formlos eine behördliche Entscheidung beantragen. Sie wird nur für die Zeit vom 1. Oktober bis 28. Februar erteilt, also außerhalb der Wachstumszeit (Bundesnaturschutzgesetz).

Aus einem „Kahlschlag“ wird ein Baum. Der Beobachter fällte sein Urteil im Dunkeln. 
FOTO: AK-DIGIART_FOTOLIA.COM  
FOTO: AK-DIGIART_FOTOLIA.COM  
Ganzjährig trifft den Grundstückseigentümer die sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Er muss die Gefahr von herabfallendem Totholz oder den Sturz des Baumes erkennen und ihr durch „geeignete, erforderliche und zumutbare Maßnahmen“ vorbeugen. Er ist verpflichtet, den Baum gegen Windbruch und Windwurf zu sichern und laufend auf morsche Äste zu kontrollieren, insbesondere wenn Dritte zu Schaden kommen könnten.

Nicht immer zeigen sich Anwohner oder andere Naturfreunde einsichtig oder gar fachlich versiert.

„Kahlschlag am Mühlenberg“, so Ludger Weiß auf Facebook. Der Querschnitt sieht, soweit er das bei Dunkelheit erkennen könne, „ganz gesund aus“. Gleichzeitig wird aus dem „Kahlschlag“ ein Baum, der „im Dunkeln nicht richtig zu erkennen war, weil das zersägte Holz auf zwei Stellen verteilt war“. Trauer unter Baumfreunden herrschte kürzlich in Othmarschen am Beseler Platz/Reventlowstraße. Vier Kastanien mussten gefällt werden. Krankheit und sich wegen der Wurzeln hebende Pflastersteine wurden vom Amt als Grund genannt. „Jetzt ist nichts mehr zu machen“, so Sabine Scheefe. Resigniert gibt die Geschäftsfrau ihren Widerstand gegen den Baumtod auf.

Baumfrevler werden mit einem Bußgeld bedacht. 
Baumtod im Blankeneser Herzen, nahe des Marktplatzes  
Baumtod im Blankeneser Herzen, nahe des Marktplatzes  
Streit ums Grün gibt es auch manchmal unter Nachbarn. Wenn Zweige über die nachbarschaftliche Grenze wachsen, muss zunächst dem Eigentümer eine angemessene Frist zur Entfernung gesetzt werden. Angemessen ist eine Frist von zwei bis vier Wochen außerhalb der Wachstumszeit (1. März bis 30. September). Wird die Frist nicht eingehalten, kann das Selbsthilferecht wahrgenommen werden. Mögliche Kosten für den Beschnitt können im Rahmen der ersparten Aufwendungen dem Eigentümer in Rechnung gestellt werden. Nicht jeder Überwuchs wird als Beeinträchtigung gewertet: Bei Überwuchs in drei bis fünf Metern Höhe wurden Beeinträchtigungen bereits gerichtlich verneint.

Auch unterirdisch droht Ungemach: Wachsen Wurzeln zum Nachbarn, so darf der diese auch ohne Fristsetzung selbst abschneiden – ohne den Baum zu gefährden. Will der Nachbar eine Kostenerstattung, so muss er zuvor die Möglichkeit geben, die Wurzeln selbst zu stutzen. Laub und Nadeln sind „gewöhnliche Emissionen“ und müssen geduldet werden. Werden jedoch Regenrinnen und Abflussrohre verstopft, so greift der nachbarliche Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch, und die Sachlage kann auch Einfluss auf eine behördliche Entscheidung haben. Eine Vielzahl von Gerichtsurteilen belegen diese Erfahrungen.

Die Kettensägen werden auch im Winter angeworfen.  
Die Kettensägen werden auch im Winter angeworfen.  

Manchmal wird auch dafür demonstriert, Bäume zu fällen. Hier am Björnsonweg zugunsten einer Asylunterkunft.
Manchmal wird auch dafür demonstriert, Bäume zu fällen. Hier am Björnsonweg zugunsten einer Asylunterkunft.
Ein kranker Baum verliert einen Ast. Und er gefährdet Passanten wie Autofahrer
Ein kranker Baum verliert einen Ast. Und er gefährdet Passanten wie Autofahrer
Die Gerichte sehen in dem Umstand, im Grünen wohnen zu können, ein Privileg und muten daher auch Nachbarn zu, saisonale Gartenarbeit auszuführen – auch Laub- und Astabwurf von fremden Bäumen. Nur bei Schäden an der Bausubstanz kommt ein Ausnahmetatbestand in Betracht, und der Nachbar kann die Entfernung der störenden Quelle verlangen. 

Manchem ist der freie Blick wichtiger als der Baumschutz. 
Stehen die Bäume und Büsche auf städtischem Grund, muss das Grünamt Sorge tragen, dass niemand zu Schaden kommt. Dass trotzdem Bäume auch bei bestem Wetter aus den Latschen kippen können, erlebten Anwohner der Elbschlossstraße in Nienstedten. Ohne jede Ankündigung oder Warnung kippte ein Baum um. „Wäre jemand auf dem Gehweg unterwegs gewesen, hätte ihn das das Leben kosten können“, so ein fachkundiger Passant.

Für die einen ist das ein Wäldchen. Für andere kaum mehr als Gestrüpp. 
Für die einen ist das ein Wäldchen. Für andere kaum mehr als Gestrüpp. 
Keine Straßensperre. Ein umgeknickter Baum.
Keine Straßensperre. Ein umgeknickter Baum.
Baumfrevel oder Pilzbefall? Für Außenstehende ist die Antwort oft schwierig. 
Baumfrevel oder Pilzbefall? Für Außenstehende ist die Antwort oft schwierig. 
Wer trotz entgegenstehender Vorschriften einen Baum fällt, kann mit einem Bußgeld bedacht werden (siehe Kasten). „Manche Leute zahlen das Bußgeld aus der Portokasse“, sagt ein Mann aus dem Altonaer Rathaus. Das Bußgeld interessiere sie wenig, wenn es um den Blick etwa auf die Elbe gehe. Wer in den Annalen der Elbvororte blättert, wird bekannte Namen finden, die natürlich nicht persönlich zu Säge und Axt griffen. Sie lassen sägen. 

Ein umstürzender Baum kann zur Lebensgefahr werden. Hier an der Elbschlossstraße, am Rand der Elbschlossresidenz
Ein umstürzender Baum kann zur Lebensgefahr werden. Hier an der Elbschlossstraße, am Rand der Elbschlossresidenz
Geht es um amtliche Baumpflege oder das Fällen, dann ruft das häufig Anwohner auf den Plan. Die Liebe zum Grün nimmt dabei gelegentlich menschliche Züge an. „Mir sind die Tränen gekommen“, so die Blankeneserin Claudia Weichel. Sie beklagt, dass „200 bis 300 Jahre alte Bäume gerodet“ wurden. Immerhin räumt die Baumfreundin ihre „Laiensicht“ ein. „Die Bäume sind ab, das tut schon weh genug.“

Trotz aller Fällaktionen bleibt Hamburg einer der grünsten Städte Europas. Auch wenn es mal einen Baum vor der Haustür erwischt.

Autor: helmut.schwalbach(at)kloenschnack.de

www.hamburg.de

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