27. April 2018
Magazin

Bildungsurlaub – Regeln und Pflichten

<div general-layout-selector="#html_structura_area_v2

BILDE DICH!

Bildungsurlaub – Regeln und Pflichten  

Beruf

Auch nach Jahrzehnten im Beruf ist ein Bildungsurlaub sinnvoll. Wer das Lernen nicht verlernen will, besucht regelmäßig Fortbildungskurse. FOTO: DROBOT DEAN-FOTOLIA.COM
Auch nach Jahrzehnten im Beruf ist ein Bildungsurlaub sinnvoll. Wer das Lernen nicht verlernen will, besucht regelmäßig Fortbildungskurse. FOTO: DROBOT DEAN-FOTOLIA.COM
Politiker, Gewerkschaftler, Berater – sie alle fordern lebenslanges Lernen. Aber wann! Nicht alle Betriebe bieten Fortbildungen an und nicht jeder kann den Sommerurlaub für Kurse opfern. Dafür gibt es den staatlichen Bildungsurlaub. Er steht jedem zu, der ein paar Regeln beachtet.

Das Wichtigste vorab: Niemand muss betteln. Wer in Deutschland mit einem regelkonformen Angestelltenverhältnis ausgestattet ist, hat Recht auf Bildungsurlaub. Der Arbeitgeber muss einer Forbildung zustimmen, die nach dem Bildungsurlaubsgesetz des jeweiligen Landes anerkannt ist. Grundsätzlich sind dies Kurse, Seminare oder Workshops, die der beruflichen oder politischen Weiterbildung dient. Die Maßnahme muss sich also nicht zwingend in einer verbesserten Arbeitsleistung niederschlagen.

Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf zehn Tage pro zwei Jahre, die nicht mit dem normalen Erholungsurlaub verrechnet werden dürfen. Er kann sie en bloc nehmen oder aufteilen. Die meisten Anbieter von Forbildungskursen haben sich hierauf eingestellt und bieten entsprechend terminierte Kurse an: Wochenweise und zu normalen Bürozeiten bei freien Wochenenden.

Wichtig zu wissen: Bildungsurlaub kann nicht während der Probezeit genommen werden, sondern erst nach sechs Monaten im jeweiligen Arbeitsverhältnis. Ab dann kann der Arbeitnehmer über die genaue Zeit entscheiden. Das Hamburgische Bildungsurlaubsgesetz ist eindeutig: „Der Zeitpunkt der Freistellung richtet sich nach den Wünschen des Arbeitnehmers.“ Der Arbeitgeber kann den gewählten Zeitraum nur ablehnen, wenn „zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen“ bestehen. Der Bildungsurlaub ist außerdem ein bezahlter Urlaub. Das reguläre Gehalt wird weitergezahlt. Der Arbeitgeber ist allerdings nicht verpflichtet die Kosten der Fortbildung (z.B. Kursgebühren) zu übernehmen.

Historisch geht der Bildungsurlaub auf eine völkerrechtliche Vereinbarung von 1974 zurück. Hiernach hat sich Deutschland verpflichtet Bildungsurlaub zum Zweck der Berufsbildung, der allgemeinen und politischen Bildung sowie der gewerkschaftlichen Bildung einzuführen.

Grundsätzlich ist der Bildungsurlaub eine empfehlenswerte Einrichtung und sollte nicht allein aus Bequemlichkeit nicht genutzt werden. Gerade in sich wandelnden Branchen kann der Erwerb von Zusatzqualifikationen schlechtere Arbeitsbedingungen oder gar den Jobverlust verhindern.

Bleibt die Frage: Welche Anbieter von Fortbildung sind gesetzlich anerkannt? Wie erkennt man sie? Die meisten Insitute werben offensiv mit dem „Gütesiegel“. Es gibt aber auch ein Online-Verzeichnis mit allen anerkannten Instituten:

bildungsurlaub-hamburg.de/g2677

Ganztagsschule Jenisch-Gymnasium

Ausschreibung
Dietrich-Oppenberg-Medienpreis 2018 

Bereits zum 18. Mal rufen die Stiftung Lesen und die Stiftung Presse-Haus NRZ Journalistinnen und Journalisten auf, sich mit ihren Beiträgen zum Thema Lesen für den Dietrich-Oppenberg-Medienpreis 2018 zu bewerben.

Die inhaltliche Bandbreite ist weit gefasst: Berichte über das Lesen im Zeitalter der Digitalisierung oder Reportagen über ideenreiche Leseförderprojekte können ebenso eingereicht werden wie Hintergrundartikel zu bildungswissenschaftlichen Studien. Die Auszeichnung ist mit insgesamt 6.000 Euro dotiert. Die Preisträger der Plätze 1 bis 3 erhalten 2.500, 1.500 und 1.000 Euro. Zudem wird ein Sonderpreis mit einem Preisgeld von 1.000 Euro vergeben. Interessierte können sich bis zum 31. Mai 2018 mit Print-, Online-, Radio- und TV-Beiträgen bewerben, die zwischen 1. Januar 2017 und 31. März 2018 erschienen sind. Bewerbungen können ausschließlich per E-Mail an thomas. kleinebrink@stiftunglesen.de angenommen werden. Einzureichen sind: ein Manuskript im Word-Format, das Layout des gedruckten Beitrags als PDF-Dokument, ein Kurzlebenslauf mit Foto und eine Beschreibung der derzeitigen Tätigkeit. Im Sommer veröffentlichen die Preisinitiatoren eine Shortlist mit acht herausragenden Beiträgen. Die vier besten Stücke werden im Herbst mit dem Dietrich-Oppenberg-Medienpreis 2018 ausgezeichnet.

Stipendium
ADventas fördert Informatik-Studentin an Hamburger Uni  

Stipendiatin Jasmin Mohr
Stipendiatin Jasmin Mohr
Das Hamburger SAP-Beratungsunternehmen ADventas unterstützt eine Informatikstudentin im Rahmen des „Deutschlandstipendiums.“ In einer feierlichen Zeremonie hat Jasmin Mohr die Urkunde für ihr Deutschlandstipendium entgegengenommen.

Mohr hat in Esslingen und Shanghai ihr Bachelor-Studium als Wirtschaftsingenieurin absolviert. Derzeit ist sie im Master-Studiengang Wirtschaftsinformatik an der Uni Hamburg eingeschrieben. Anlässlich der Verleihung sagte sie: „Ich freue mich sehr über die Unterstützung und hoffe, dass diese Stipendium auch ein Signal für weitere Unternehmen ist, insbesondere den weiblichen Nachwuchs der Informatik zu unterstützen.“

Auch interessant