2. Februar 2018
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Wenn „Friederike“ und „Xavier“ losstürmen

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Wenn „Friederike“ und „Xavier“ losstürmen

Das Eigenheim im Winter

Hier haben sich nach einem Sturm Dachziegel gelöst FOTO: VPB BONN
Hier haben sich nach einem Sturm Dachziegel gelöst FOTO: VPB BONN
Immer häufiger richten Unwetter erhebliche Schäden an. Ein Sachverständiger beim Verband Privater Bauherren (VPB) rät Hausbesitzern dazu, insbesondere auf die zu achten, die auf den ersten Blick gar nicht zu sehen sind.

Sturmtiefs treten auch in unseren Breitengraden immer häufiger auf. Insbesondere im Winterhalbjahr verursachen sie erhebliche Schäden, wie die zurückliegenden Monate gezeigt haben. Und natürlich sind auch Privathäuser davon betroffen: „Bei Immobilien sind vor allem gelockerte und abgestürzte Dachziegel die Folge von Stürmen“, erklärt Dipl.-Ing. Herbert Oberhagemann, Sachverständiger beim Verband Privater Bauherren (VPB). „Wo die Dächer offen stehen, dringt Regen ein und durchfeuchtet die Dämmung. Starke Winde reißen auch Rollläden aus den Führungsschienen.“

Eine große Gefahr für Menschen und Gebäude seien auch umstürzende Bäume, fährt der Leiter des VPB-Büros Hamburg fort. Sie würden alles mitreißen, was ihnen im Weg steht: Dachrinnen, Fallrohre, Gerüste, Vordächer, Carports und Einfriedungen. Auch die Wurzeln der umstürzenden Bäume könnten Schäden verursachen – vor allem an Wegen, Terrassen und Außentreppen.

Ein weiteres Problem ist: Sind die sichtbaren Schäden behoben, wurden andere noch gar nicht entdeckt. „Der Klassiker schlechthin ist der Baum, den der Sturm zwar gelockert hat, der aber noch scheinbar unversehrt steht“, erklärt Oberhagemann. „Er kann irgendwann in den nächsten Monaten umkippen und dabei Menschen verletzen und Dächer beschädigen.“ Passiert das, droht weiteres Ungemach. Es wird dann nämlich schwer, den Schaden bei der Versicherung geltend zu machen. Oberhagemann: „Viele Versicherungen prüfen dann die Windstärke zum Zeitpunkt des letzten Unwetters und stellen fest: Da war gar kein Sturm, ergo sind wir nicht verpflichtet, den Schaden zu regulieren. Dass der umgestürzte Baum tatsächlich eine Spätfolge eines veritablen Sturms ist, muss der Hausbesitzer dann erst einmal beweisen. Dazu braucht er erfahrene Sachverständige.“

Nach Stürmen die Bäume begutachten

Oberhagemann rät Besitzern größerer Bäume dazu, nach Stürmen immer genau hinzusehen, ob sich am Baum Veränderungen zeigen. Im Zweifel sollten sie einen Experten beauftragen, der die Standsicherheit des Baumes prüft. Dies gebiete schon die Verkehrssicherungspflicht.

Ein weiterer Bereich, in dem sich Sturmschäden oft spät zeigen und deshalb nicht mehr immer eindeutig einem bestimmten Unwetter zuzuordnen sind, ist das Dach. „Hausbesitzer sollten jetzt genau auf ihr Dach achten. Sie sollten dabei nicht nur von außen prüfen lassen, ob alle Ziegel sicher und am vorgesehenen Platz liegen, sondern auch innen genau schauen, ob sich Feuchteschäden zeigen“, erklärt der VPB-Sachverständige. Es könne eine Weile dauern, bis sich Wasser seinen Weg durch die Dachkonstruktion gebahnt habe und von innen erkennbar sei. Feuchte Stellen und Verfärbungen könnten sich überall zeigen. „Wir Sachverständigen“, fährt Oberhagemann fort, „können dann prüfen und erkennen, ob die Schäden von einem Sturm verursacht wurden und wann sie entstanden sind.“

Die Schäden müssten dann auch schnell behoben werden, denn eine durchweichte Dämmung sei nicht nur ein idealer Nährboden für Schimmel, sondern habe auch keinerlei Dämmwirkung mehr.

Dazu raten Dachdecker …

Das Dach ist eines der am stärksten beanspruchten Bauteile des Hauses. Da es nicht so sehr im direkten Blickfeld des Betrachters liegt, wird seine Wartung und Pflege oft vernachlässigt.

Dies kann nicht nur seine Funktionssicherheit einschränken, sondern auch kostspielige Folgeschäden verursachen.

Der Zentralverband des deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) rät daher dazu, das Dach und alle Dachabdichtungen regelmäßig zu überprüfen und folgende Arbeiten auszuführen:

• Reinigen von Dachrinnen und Fallrohren und sonstigen Entwässerungsteilen

• Entfernen von groben Schmutzablagerungen auf der Fläche und insbesondere in Ecken und Kanten

• Säubern von Kiesschüttungen, insbesondere von Pflanzenbewuchs und groben Schmutzablagerungen

• Überprüfen der An- und Abschlüsse und von Einbauteilen

• Streichen von Metallteilen

• Auswechseln schadhafter Dachmaterialien

• Pflege von Oberflächenschutz bei Dachbahnen

• Ausbessern von loser Vermörtelung

• Überprüfen von Holz auf Schädlings- und Fäulnisbefall

• Überprüfen der Nähte im Flachdach

• Reinigen von Lichtkuppeln u. sonstigen Belichtungselementen

• Sichtprüfung von Laufbohlenanlagen, Dachhaken, Schneefanggittern und anderen Einbauteilen

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