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Dr. Klönschnack 6, Februar 2017
Praxis
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Ernährung
Verbraucherschutz bei Nahrungsergänzungsmitteln verbessern
„Seit 2010 ist die im europäischen Recht vorgesehene Prüfung jedoch bei Pflanzen aus nicht nachvollziehbaren Gründen ausgesetzt“, stellt Dr. Martin Weiser, Hauptgeschäftsführer des BAH, fest. Er fordert eine konsequente Umsetzung der Health-Claims-Verordnung. „Nur so kann der Verbraucher vor Irreführung geschützt werden.“
Für Patienten ist es oftmals nicht erkennbar, ob es sich bei einem pflanzlichen Produkt um ein geprüftes und zugelassenes Arzneimittel oder um ein pflanzliches Nahrungsergänzungsmittel handelt. Deshalb sei es unabdingbar, gesundheitsbezogene Wirkaussagen bei Nahrungsergänzungsmitteln mit validen Daten zu belegen, ergänzt Weiser. Er nimmt damit Bezug auf die Forderung nach einer Zulassungspflicht für Nahrungsergänzungsmittel, die von Verbraucherschützern ge äußert wurde.
Die Health-Claims-Verordnung aus dem Jahr 2006 sieht vor, dass Lebensmittelhersteller nährwert- und gesundheitsbezogene Aussagen nur verwenden dürfen, wenn diese auf einer von der EU geprüften Positivliste aufgeführt sind. Die Bewertung von Health Claims für Pflanzen, die bei pflanzlichen Nahrungsergänzungsmitteln eingesetzt werden, hat die Kommission jedoch auf unbestimmte Zeit ausgesetzt. Mehr Informationen unter:
Schuppenflechte
Kostenloser Expertenrat online
„Unsere bisherigen Telefonaktionen haben gezeigt: Eine lebenslange Erkrankung wie die Schuppenflechte wirft immer wieder Fragen auf, ganz zu Anfang genauso wie im Verlauf der Behandlung,“ erläutert Dr. Ralph von Kiedrowski vom Vorstand des Berufsverbandes der Deutschen Dermatologen. „Die Belastungen einer Psoriasis – so der medizinische Name – können enorm sein, vor allem wenn Begleiterkrankungen hinzukommen,“ weiß der Westerwälder Hautarzt, der sich mit einigen Kolleginnen und Kollegen aus den bundesdeutschen Psoriasisnetzen (PsoNet) als Experte zur Beantwortung der Fragen zur Verfügung gestellt hat. „Vor zehn bis fünfzehn Jahren hatten wir längst nicht die Behandlungsmöglichkeiten, über die wir heute verfügen. Etliche Patienten haben sich im Laufe der Jahre nach frustrierenden vergeblichen Therapieversuchen zurückgezogen,“ so von Kiedrowski. Insbesondere sie, aber auch andere, die mit ihrer Schuppenflechte im Moment nicht zurechtkommen oder auch Angehörige und Nahestehende will „Bitte berühren“ mit dem neuen Beratungsangebot erreichen.
Am 21. Januar, genau ein Jahr nach dem Kampagnenstart am „Welttag der Umarmung“ 2016 wurde die Online-Beratung freigeschaltet. Neben Fragen zur Therapie gibt es eine ganze Reihe anderer Themen, auf die sich die Experten eingestellt haben. Das reicht von der Hautpflege über die Ernährung und den Umgang mit Begleiterkrankungen der Psoriasis bis hin zu persönlichen Fragen, die aus der seelischen Belastung resultieren, die mit einer Schuppenflechte verbunden sind.
Damit möglichst viele von der Online-Beratung profitieren können, werden Fragen und Antworten nicht per E-Mail ausgetauscht, sondern auf der Website von „Bitte berühren“ (www.bitteberuehren.de) öffentlich zugänglich gemacht – selbstverständlich auf Wunsch so anonymisiert, dass die Privatsphäre der Anfragenden geschützt bleibt.
Ein wenig Geduld sollten Nutzer des Online-Services allerdings mitbringen. Die Fragen werden zunächst gesammelt. Sämtliche Experten müssen nämlich „nebenbei“ noch Tag für Tag zu den üblichen Sprechzeiten ihre Patienten im wahren Leben versorgen. „Wir antworten so schnell wir können im Laufe der nächsten Tage,“ verspricht von Kiedrowski.