BEMERKENSWERTES
„Trümmer einer Beziehung“
Aus dem Amtsgericht
„Fangen Sie mit dem Anfang an“, so der Richter, zu Beginn des Verfahrens nur mäßig gut gelaunt. So erzählt der junge Mann aus seinem Leben, dass weder schulisch noch beruflich Erfreuliches bietet. Immerhin soll es ein Abgangszeugnis von einer Schule geben. Die Beziehung zu einer 25-jährigen Frau führte zu zwei Kindern. Die beiden Zwei- und Sechsjährigen leben bei der Mutter. „Mir waren immer nur die Kinder wichtig“, erklärt der Angeklagte den Hintergrund der ständigen Streitereien mit der ehemaligen Partnerin.
Laut Anklage hat Holzer die junge Mutter geschlagen, ihren Vater bedroht und die Windschutzscheibe dessen Autos mit einer Hantelscheibe zertrümmert.
Ein Schlag auf den Kopf, aggressives Auftreten, Drogenkonsum, Beschimpfungen – die Verteidigerin spricht im Laufe des Verfahrens von den „Trümmern einer Beziehung“. Was davon ist strafrechtlich relevant? Naturgemäß gehen hier die Meinungen auseinander.
Für die Staatsanwältin steht fest, dass der Prozessverlauf, in dem ein Polizeibeamter, das mutmaßliche Opfer und ihr Vater gehört werden, alle Anklagepunkte bestätigt hat. Dazu gehören auch das Einsteigen in die Wohnung der jungen Mutter wie der unerlaubte Besitz eines „Totschlägers“ und gefährlicher Messer. Die Strafe für alle einzelnen Taten summiert die Anklägerin zu einer Gesamtstrafe von einem Jahr und neun Monaten Haft. Die allerdings noch einmal zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Die Verteidigerin hingegen betrachtet eine Geldstrafe als ausreichende Buße für ihren Mandanten.
Der Richter sieht das ganz ähnlich. Und verurteilt Holzer zu einer Geldbuße in Höhe von 1.500 Euro. Bei Beziehungstaten müsse man besonders vorsichtig sein. „Klären Sie das Umgangsrecht.“ Angesichts „nicht sehr differenziert strukturierter“ Persönlichkeiten sehe er sonst weitere Probleme.
* Name geändert