1. Februar 2016
Magazin

„Trotz konsequenten Trinkens“ 

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BEMERKENSWERTES 

„Trotz konsequenten Trinkens“ 

Aus dem Amtsgericht  

Auch läppisch erscheinende Fällr müssen bei voller Konzentration verhandelt werden, FOTO: ©STAUKE-FOTOLIA.COM
Auch läppisch erscheinende Fällr müssen bei voller Konzentration verhandelt werden, FOTO: ©STAUKE-FOTOLIA.COM
Angesichts der Ereignisse in der Silvesternacht und dem derzeit alles beherrschenden Thema Flüchtlinge erscheint manches Verfahren im Amtsgericht kaum mehr als eine Lappalie. Und doch ist es wesentliches Merkmal unseres Rechtssystems, dass auch der kleinste Fall akribisch aufgearbeitet wird. So wird unabhängig von der Schwere eines Falles stets der ganze Apparat, bestehend aus Richterin, Staatsanwältin, Protokollführerin und wenn nötig auch Verteidiger, Dolmetscher und Sachverständigen in Stellung gebracht.

Im vorliegenden Fall geht es um einen gelernten Koch, dem die Staatsanwaltschaft vorwirft, alkoholisiert Auto gefahren zu sein. Aufgefallen war der stämmige Mann einer 26-jährigen Frau Ende Juni vergangenen Jahres auf der Schenfelder Landstraße. „Wegen eines roten BMWs musste ich sehr in die Eisen gehen“, so die junge Frau. Wenig später beobachtete sie den Fahrer des Wagens, wie er mit seinem Fahrzeug schlingerte, dabei auch über den Bordstein fuhr. Außerdem habe er eine rotzeigende Ampel ignoriert. Daraufhin rief die 26-jährige Reitlehrerin die Polizei an. Während die Zeugen detailliert aussagen, schweigt der Angeklagte beharrlich.

Nun passt es ins derzeitige Bild zaudernder und überforderter Ordnungshüter, dass sie Mühe hatten, frühzeitig zu kommen und den Wohnort des trunkenen Autofahrers zu finden. „Die Polizei sagte mir, ich soll dem BMW hinterherfahren“, so die Zeugin. Weil das Polizeikommissariat 26 keinen Wagen frei hatte, hatte sich ein Beamter nebst Kollegin aus dem Revier 25 auf den Weg gemacht. So musste die Zeugin kurzfristig in die Rolle einer Hilfspolizistin schlüpfen und beobachten, in welcher Wohnung der angetrunkene Mann verschwindet.

So verging annähernd eine Stunde, bis ein Durchsuchungsbeschluss vorlag und die Feuerwehr zum Öffnen der Tür angerückt war. Schließlich wurde dem verdächtigen Autofahrer eine Blutprobe entnommen. Die ergab einen Alkoholgehalt von 2,3 bis 2,4 Promille.

Zeit für den Sachverständigen, ein Professor für Rechtsmedizin, das Gericht aufzuklären, wie viel Alkohol ein Mann eines bestimmten Gewichtes in welcher Zeit aufnehmen kann, ohne dass der Körper revoltiert. Nach kurzer Rechnung kommt der Sachverständige zum Ergebnis, dass der Angeklagte zum Zeitpunkt der Trunkenheitsfahrt, trotz „konsequenten Trinkens“ nach der Fahrt, einen Promillewert von 1,3 bis 1,4 aufwies. Für das Gericht bedeutet das: absolute Fahruntüchtigkeit.

Selbst „bei erheblichem Nachtrunk“ habe der Promillewert zur Tatzeit über 1,1 gelegen, so die Staatsanwältin.

Angesichts von 16 Vorstrafen, teils ähnlicher Delikte, verurteilt die Richterin den schweigsamen Mann zu einer Bewährungsstrafe von drei Monaten. Auf den Führerschein muss der Verurteilte nun weitere sechs Monate warten.

Verschlickung
Rotterdam profitiert vom Hafenschlick 

Das Baggerschiff „HAM 317“
Das Baggerschiff „HAM 317“
Drei niederländischen Reedereien werden pro Jahr von der HPA zweistellige Millionenbeträge für Kreislaufbaggerungen der Elbe gezahlt. Die „HAM 317“ aus Rotterdam und zwei weitere niederländische Baggerschiffe baggern Schlick aus dem Hafen und verklappen ihn nur wenige Kilometer elbabwärts direkt neben der Fahrrinne bei Neßsand. Dort wird der Schlick jedoch postwendend vom starken Flutstrom zurück in den Hafen gespült, sodass die Gesamtschlickmenge im Hafen bedrohlich zunimmt. Inzwischen werden die ersten Containerschiffe bereits in Rotterdam teilentladen, damit sie mit weniger Tiefgang und dem Rest ihrer Ladung überhaupt noch in den zunehmend verschlickenden Hamburger Hafen einlaufen können.

Nach Dr. Walter Scheuerl, Rechtsanwalt in Blankenese, profitiert nur Rotterdam von diesem Konzept. Seiner Meinung nach muss diese fortwährende Verschlickung mit einem neuem Konzept gestoppt werden. Scheuerl sieht die Möglichkeit in einer Entsorgung außerhalb der Zwölf-Meilen-Zone.

SCHREIBWETTBEWERB
„Vertell doch mal!“

Die vier Radio-Landesprogramme des Norddeutschen Rundfunks rufen zum 28. Mal zusammen mit Radio Bremen und dem Ohnsorg-Theater zum plattdeutschen Schreibwettbewerb „Vertell doch mal!“ auf. Aus den bis zu 3.000 eingereichten Geschichten werden fünf Gewinner mit einem Preisgeld von insgesamt 5.000 Euro prämiert. Zudem sind die 25 schönsten Geschichten ab Juni als Buch zu kaufen.

Eingereicht werden kann eine niederdeutsche Kurzgeschichte zum Thema „Keen Teit“, die nicht länger als zwei DIN-A4-Seiten (Schriftgröße 12, 1,5-zeilig) ist. Einsendeschluss: 29. Februar an NDR 90,3, Stichwort „Vertell doch mal!“, 20140 Hamburg oder per E-Mail an

vertell@ndr.de

VORTRAGSABEND
Arktis und Antarktis im Hotel Süllberg

Am 19. Februar findet im Hotel Süllberg ein Arktis- und AntarktisVortragsabend statt. Dort gibt es Informationen zu verschiedensten Expeditionskreuzfahrten, Tierbeobachtungen, Helikopter-Anlandungen sowie Auskünfte über die einzelnen Reedereien und Kreuzfahrtschiffe.

Beginn 19 Uhr, Eintritt 5 Euro pro Person, begrenzte Teilnehmerzahl, Anmeldung im Reisebüro von Daacke erforderlich unter

Telefon 822 77 20 oder E-Mail: kreuzfahrten@daacke.de

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