1. Oktober 2018
Magazin

Fünf Kinder, kein Rad

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BEMERKENSWERTES 

Aus dem Amtsgericht
Fünf Kinder, kein Rad

FOTO: ©STAUKE-FOTOLIA.COM
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Im Jahr 2017 wurden in Deutschland deutlich weniger Fahrräder geklaut als noch im Jahr zuvor: Das geht aus der polizeilichen Kriminalstatistik hervor. Die Zahl der Fahrraddiebstähle sank demnach um 9,8 Prozent auf rund 300.000. Ernüchternd ist hingegen die Aufklärungsquote. Nicht einmal bei jedem zehnten gemeldeten Diebstahl kann die Polizei einen Täter überführen. Entsprechend selten stehen Fahrraddiebe vor einem Richter, um ein angemessenes Urteil zu empfangen.

Wer sich allerdings so auffällig benimmt, wie diese beiden Bewohner der Asylunterkunft Sieversstücken, muss damit rechnen einer Zivilstreife aufzufallen. So wurden die Angeklagten im Mai am Rissener Bahnhof beobachtet, wie sie sich an einem Damenfahrrad zu schaffen machten. Mit dem Rohr des abmontierten Sattels sollen die beiden Täter versucht haben, das Schloss zu knacken, so die Beobachtung der Zivilfahnder.

Äußerlich unterscheiden sich die beiden Tschetschenen wenig. Einer ist Jahrgang 1984, der zweite 1987. Sie eint die Herkunft sowie die Zahl der Kinder: Die liegt jeweils bei fünf. So lange nichts entschieden sei, möchte er zum Vorwurf des Diebstahls nichts sagen, so der gerichtserfahrene Angeklagte. „Ich habe eine akademische Ausbildung“, übersetzt die Dolmetscherin aus dem Russischen. Eine Angabe, die so wenig überprüft werden kann wie andere auch. Was der Angeklagte nicht weiß: Wenn ein Fahrrad durch eine Schutzvorrichtung, in diesem Fall das Schloss, gesichert ist, spricht der Gesetzgeber von einem schweren Diebstahl. Wenn jemand das aufschneidet, setzt er sich über die Schutzmaßnahme hinweg.

Zum Vergleich: Ein einfacher Diebstahl liegt vor, wenn ein nicht angeschlossenes Rad gestohlen wird. Bei einer Bestrafung kommt es immer auch auf den Wert der gestohlenen Sache an. Liegt dieser unter etwa 50 Euro, ist die zu erwartende Strafe geringer.

Hier liegt das Protokoll der Polizeibeamten der Anklage zugrunde und wird verlesen. „Wollen Sie jetzt etwas sagen?“, fragt der Richter den jüngeren der Angeklagten. „Das enspricht nicht der Wahrheit“, so die Antwort. „Die Beamten versuchten, psychologischen Druck auszuüben und wurden handgreiflich.“

Deutlich wird dabei die Erfahrung, die der Tschtschene mit deutschen Gerichten gemacht hat. Denn bereits elf Mal musste er sich wegen Diebstahldelikten und einer Gewalttat verantworten. Immer wurden diese Taten mit einer Geldstrafe geahndet. Im vorliegenden Fall kommt es anders. Die Anklagevertreterin beantragt eine Haftstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden soll. Der bisher unbescholtene Angeklagte solle mit Geldstrafe bedacht werden, so die Anklagevertreterin.

Dem schließt sich der Richter an. Den bisher Unbestraften verurteilt er zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.000 Euro. Den mehrfach Verurteilten bestraft er mit einer achtmonatigen Bewährungsstrafe. Der nimmt es locker und verlässt den Gerichtssaal mit einem höhnischen Lächeln. HS


WIEDER DA
Othmarscher Adventskalender 2018

Das Cover des Kalenders 2018
Das Cover des Kalenders 2018
Ab Ende Oktober kann wieder der beliebte Othmarscher Adventskalender rund um die Waitzstraße und den Beseler Platz, die Beselerstraße sowie in der Christuskirche Othmarschen im Gemeindebüro, bei Gottesdiensten und Konzerten für 10 Euro pro Stück gekauft werden. Wie auch in den vergangenen Jahren kommt der Erlös der 2.000 Stück-Auflage der Kinder-, Jugend- und Behindertenarbeit der Christuskirche, dem Verein KIDS Hamburg e.V. sowie örtlichen Schulen zugute.

Auch in diesem Jahr fertigte Künstlerin Dörthe Behrens das Titelbild des Kalenders. Bereits nach den Sommerferien startete der Malwettbewerb für die 24 innenliegenden Bilder an den umliegenden Schulen.

Viele attraktive Preise sind wieder dabei, sodass jedes dritte Los gewinnen kann. Zu den Preisen gehören beispielsweise Weihnachtsmenüs, Barkassenfahrten, Karten für die Elbphilharmonie, Theaterkarten sowie Sachpreise.

www.othmarscher-adventskalender.de


VORWEIHNACHTSZEIT
Lebendiger Adventskalender in Blankenese

Viele Blankeneser kennen den „Lebendigen Adventskalender“, der seit 2015 von der Blankeneser Interessen-Gemeinschaft veranstaltet wird. 2018 hat sich die BIG gemeinsam mit der Ev.-luth. Kirchengemeinde Blankenese entschieden, das erfolgreiche Format weiterzufassen und nicht nur die Geschäfte als „Türchen“ anzubieten, sondern auch die Kirche, Familien, Privatpersonen und Vereine. Es sind also alle Blankeneser eingeladen, ihr eigenes und individuelles Adventstürchen zu öffnen und die Weihnachtszeit im „Dorf“ mitzugestalten.

Ein lebendiger Adventskalender versteckt im Gegensatz zu den klassischen Adventskalendern keine Süßigkeiten hinter jedem Türchen, sondern ein gemeinschaftliches besinnliches und freudiges Zusammensein, der verschiedensten Menschen jeder Altersklasse. Jeden Tag wird dann irgendwo in Blankenese zusammen ein Türchen geöffnet. Das Türchen kann sowohl eine geschmückte Eingangstür zu einem Geschäft sein – aber auch ein Garagentor in einem Blankeneser Zuhause. Hier können Weihnachtsgeschichten vorgelesen, zusammen stimmungsvolle Weihnachtslieder gesungen oder Adventsschmuck gebastelt werden.

Bei diesen Treffen geht es vor allem darum, sich in einer Gemeinschaft langsam auf Weihnachten einzustimmen. Wer Lust hat, Teil dieser besonderen Aktion zu sein, kann Veranstalter eines „Türchens“ werden.

Bewerbungen an die Quartiersmanagerin Ina Würdemann, Bahnhofstraße 29 (Martiniblock), Blankenese, Telefon 0163/204 63 19, telefonische Sprechzeiten dienstags und donnerstags von 9 bis 13 Uhr, persönliche Termine können gerne vereinbart werden, E-Mail quartiersmanagment@blankenese-ig.de

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