27. August 2020
Hamburg & Umland

Coronavirus: Neue Lockerungen und Verbote im September

Bund und Länder haben heute neue Coronavirus-Regeln beschlossen, darunter soll es bis Ende des Jahres keine Großveranstaltungen geben

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Bund und Länder haben heute neue Coronavirus-Regeln beschlossen, darunter soll es bis Ende des Jahres keine Großveranstaltungen geben. Doch Hamburg hat auch Lockerungen beschlossen. Ab September dürfen Saunen und Schwimmbäder wieder öffnen und Team-Sport soll erlaubt sein.

Die Situation in Hamburg hat sich auch nach der Zunahme von Infektionen nach Sommerreisen weitestgehend stabilisiert. Der Senat wird jedoch aufgrund der steigenden Fallzahlen an seiner vorsichtigen Strategie im Kampf gegen das Virus festhalten. Obwohl für September mehr Lockerungen vereinbart wurden, werden die bisherigen Hygienemaßnahmen, wie das Tragen einer Alltagsmaske, weiterhin obligatorisch sein. Wer ohne Maske erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von mindestens 50 Euro rechnen.

Die neuen Corona-Lockerungen in Hamburg:

Saunen und Thermen – können ab Mitte September unter eingeschränkten Bedingungen wieder öffnen. Für die Öffnungen wird eine gewisse Zeit erforderlich sein, da die Saunen einem Hygieneprozess unterzogen werden müssen, bei dem der pH-Wert und das Chlor des Wassers überprüft wird. Die Zahl der Gäste wird begrenzt sein, und es gilt das Abstandsgebot.

Schwimmbäder – dürfen ab 1. September wieder öffnen. Für Schwimmbecken im Außenbereich gilt nach wie vor die Regel eines Abstands von mindestens 1,5 Metern. In Hallenbädern muss ein Abstand von mindestens 2,5 Metern eingehalten werden.

Team-Sport – ist ebenfalls ab September wieder mit einer begrenzten Anzahl von maximal 30 Personen möglich, und auch Wettkämpfe werden wieder genehmigt. Einzelne Outdoor-Sportarten, Fitness-Studios, Sport und Yoga waren bereits im Mai genehmigt.

Keine Großveranstaltungen bis 31. Dezember

Die Event- und Unterhaltungsbranche ist von den neuen Coronavirus-Regeln besonders betroffen. So bleiben Großveranstaltungen ohne die Möglichkeit der Kontaktverfolgung und ohne Einhaltung der Hygieneregeln bis zum 31. Dezember verboten. Dazu zählen beispielsweise Volksfeste, Festivals,Kirmes, Stadt- und Weinfeste.

Auf eine Obergrenze für private Feiern konnten sich Bund und Länder hingegen nicht einigen. Ebenfalls unbeantwortet bleibt die Frage, in welchem Format Karneval und auch Weihnachtsmärkte in diesem Jahr stattfinden können.

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