4. März 2021
Hamburg & Umland

Corona-Lockdown: Diese Regeln gelten jetzt auch für Hamburg

Am vergangenen Mittwoch gab es weitere Beratungen im Rahmen des Corona-Gipfels zwischen der Bundesregierung und den Ministerpräsident*innen

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Am vergangenen Mittwoch gab es weitere Beratungen im Rahmen des Corona-Gipfels zwischen der Bundesregierung und den Ministerpräsident*innen. Nach heftigen Debatten wurde eine schrittweise Öffnungsstrategie mit eingebauter Notbremse beschlossen. Grundsätzlich wurde der Corona-Lockdown jedoch bis zum 28. März verlängert. 

Die Öffnungsstrategie inklusive der Notbremse besagt, dass erfolgte Lockerungen automatisch zurückgenommen werden können, sollten die Infektionszahlen in einer Region stark steigen. Grundsätzlich tragen alle Bundesländer die beschlossenen Maßnahmen mit. Damit gelten auch in Hamburg die folgenden neuen Regeln:

Kontaktbeschränkungen im Corona-Lockdown:

Die Kontaktregeln werden leicht gelockert. Ab dem 8. März können sich wieder zwei Haushalte zusammenfinden, allerdings begrenzt auf maximal fünf Personen. Kinder bis zu 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Ehepaare gelten als eine einzige Familie. In Regionen mit einer Inzidenz unter 35 können der eigene Haushalt plus zwei weitere Haushalte, mit maximal zehn Personen zusammenkommen. Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Bundesland drei Tage lang über 100, tritt wieder die alte Regelung in Kraft (Treffen nur mit einer Person aus einem anderen Haushalt).

Impfungen:

Ende März, spätestens Anfang April, sollten Hausärzte und Fachärzte in Praxen und Kliniken verstärkt gegen Corona impfen.

Schnelltests:

Alle Bürger können sich einmal pro Woche kostenlos testen lassen – die Kosten trägt der Bund. Auch die Wirtschaft sollte ihren Mitarbeitern kostenlose Selbsttests anbieten, auf die wir noch näher eingehen werden. Dazu bieten Drogeriemärkte und Supermärkte bereits ab Samstag kostenpflichtige Selbsttest an.

Geschäfte, die wieder öffnen können:

Buchhandlungen, Blumenläden, Gartencenter: Diese Geschäfte werden jetzt als „Einzelhandelsgeschäfte für den täglichen Bedarf“ eingestuft und dürfen wieder öffnen. Für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche wird ein Kunde pro 10 Quadratmeter zugelassen und ein weiterer Kunde pro 20 Quadratmeter, wenn das Geschäft größer ist.

Körpernahe Dienstleistungen: Dienstleistungen mit Körperkontakt, wie z. B. Schönheits- und Massagedienste, die zuvor geschlossen waren, dürfen wieder geöffnet werden. Mitarbeiter, die direkten Kundenkontakt haben, müssen sich mindestens einmal pro Woche auf Corona testen. Kunden, die aufgrund einer Behandlung (z. B. Rasur oder Kosmetik) nicht dauerhaft eine Maske tragen können, müssen einen negativen Schnelltest oder Selbsttest vorlegen.

Fahr- und Flugschulen: Fahr- und Fluganfänger können wieder in die Fahr- oder Flugschule gehen. Auch hier müssen die Mitarbeiter einmal pro Woche getestet werden.

Die Eröffnungsstrategie im Corona-Lockdown:

Neben Schulen, Kitas, Frisören, Gartencenter und Buchhandlungen (Öffnungsschritte 1 + 2) sind auch weitere perspektivische Eröffnungsschritte geplant, die an Inzidenzwerten und zeitlichen Abfolgen gekoppelt sind. Der Überblick:

3. Öffnungsschritt (ab 8. März):

Bei stabiler Inzidenz unter 50: Umfasst die Öffnung von Einzelhandelsgeschäften (1 Kunde pro 10 bzw. 20 Quadratmetern), Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten und Gedenkstätten. Die Bundesländer können auch kontaktlose Sportarten in Gruppen von nicht mehr als zehn Personen erlauben.

Bei Inzidenz zwischen 50 und 100: Die Einzelhandelsöffnung ist erlaubt, wenn der Kunde im Voraus eine Reservierung / Termin vornimmt. Auch Museen und Gedenkstätten sowie botanische Gärten können nach vorheriger Anmeldung geöffnet werden. Individualsport kann nur mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten stattfinden.

4. Öffnungsschritt (frühestens ab 22. März):

Bei stabiler Inzidenz unter 50: Außengastronomie, Theater, Konzertsäle und Kinos dürfen geöffnet werden. Kontaktlose Hallensportarten und Kontaktsportarten im Freien sind möglich.

Bei Inzidenz zwischen 50 und 100: Grundsätzlich sind die folgenden Öffnungen nur mit tagesaktuellem Schnell- oder Selbsttest erlaubt. Außengastronomie kann nur nach vorheriger Terminbuchung öffnen, Theater, Konzertsäle und Kinos dürfen öffnen. Kontaktlose Hallensportarten und Kontaktsportarten im Freien sind möglich.

5. Öffnungsschritt (frühestens ab 5. April): 

Bei stabiler Inzidenz unter 50: Freizeitveranstaltungen mit bis zu 50 Teilnehmern im Freien erlaubt, Kontaktsportarten in der Halle erlaubt.

Bei Inzidenz zwischen 50 und 100: Begrenzte Ladenöffnung (1 Kunde pro 10 bzw. 20 Quadratmetern) und Erlaubnis für kontaktlose Innen- und Außensportarten (ohne Test).

Die Verpflichtung für Arbeitgeber, ihren Mitarbeitern die Arbeit von zu Hause aus zu ermöglichen, wo immer dies möglich ist, besteht weiterhin. Eine Entscheidung über den Tourismus, der auf einen Neustart zu Ostern hofft, ist noch nicht gefallen.

Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) trat am Mittwochabend vor die Presse und zeigte sich betont skeptisch hinsichtlich der geplanten Öffnungsschritte, will aber die beschlossenen Maßnahmen mittragen: „Alle müssen wissen, dass wir nicht am sicheren Ufer sind“ und verwies auf die stagnierenden Infektionszahlen und den höheren Mutationsanteil bei den Positivtests.

Corona-Lockdown: Am 22. März finden weitere Beratungen statt

Um über weitere Schritte hinsichtlich Tourismus, Gastronomie und Kultur zu sprechen, wird es am 22. März eine weitere Ministerpräsidentenkonferenz und der Bundesregierung geben. Grundlage für weitere Öffnungen sei der Status Quo in den Bereichen Impfungen, Testungen, der Anteil der Virusmutationen und weitere Faktoren.

 

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