29. Dezember 2017
Magazin

Per Röntgenlaser: Aus Diamant wird Graphit

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MELDUNGEN 

Wirtschaft

METAMORPHOSE
Per Röntgenlaser: Aus Diamant wird Graphit

Wertvernichtung? Der Vorgang der Graphitisierung von Diamanten ließ sich erstmals für Forschungszwecke, per Röntgenlaser verfolgen FOTO: DESY, GESINE BORN
Wertvernichtung? Der Vorgang der Graphitisierung von Diamanten ließ sich erstmals für Forschungszwecke, per Röntgenlaser verfolgen FOTO: DESY, GESINE BORN
Einem internationalen Forscherteam ist es jetzt gelungen, Diamant zurück in Graphit zu verwandeln, quasi in seinen Ausgangszustand. Was auf den ersten Blick wenig erstrebenswert erscheint, ist ein entscheidender Schritt, um das grundlegende Verhalten von Festkörpern unter energiereicher Bestrahlung zu verstehen. Erstmals konnte das Team den zeitlichen Ablauf der sogenannten Graphitisierung von Diamant beobachten. „Den Graphitisierungsprozess zu verstehen, ist für alle diamantbasierten Technologien von Bedeutung. Diamanten werden zunehmend für praktische Anwendungen genutzt“, beschreiben Wissenschaftler um Franz Tavella vom US-Beschleunigerzentrum SLAC, Sven Toleikis von DESY sowie Beata Ziaja von DESY und dem Institut für Kernphysik der Polnischen Akademie der Wissenschaften im Fachjournal „High Energy Density Physics“ den praktischen Nutzen dieser Metamorphose.

Diamant und Graphit sind unterschiedliche Formen von Kohlenstoff, die sich durch ihre innere Kristallstruktur unterscheiden. Diamant ist die Hochdruck-Variante, die sich im Inneren der Erde bildet und unter Normalbedingungen an der Erdoberfläche metastabil ist. Das bedeutet, Diamant wandelt sich unter Normalbedingungen wieder von selbst in Graphit zurück, wenn der Vorgang mit ausreichender Energiezufuhr angestoßen wird – zum Beispiel durch Erhitzen unter Ausschluss von Sauerstoff. Die Vorgänge spielen sich im Femtosekundenbereich ab (gleich eine milliardstel Sekunde!).

Genaueres unter

presse(at)desy.de oder beata.ziaja-motyka(at)desy.de

AUSBILDUNG
Bundesweit bester Hafenschiffer-Azubi kommt aus Hamburg

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DDIHK) zeichnete Anfang Dezember den HADAG-Auszubildenden Alexander Ulrich als besten deutschen Prüfungsteilnehmer im Ausbildungsberuf Hafenschiffer aus. Die „Nationale Bestenehrung in IHK-Berufen“ findet in Berlin statt. EU-Kommissar für Haushalt und Personal Günther Oettinger hielt die Festrede.

Seine berufliche Laufbahn startete Ulrich als geprüfter Holztechniker, doch die Sehnsucht zum Wasser ließ ihn nicht los: „Schon als Kind wollte ich Kapitän werden“, erzählte der 31-jährige Hamburger. Dieses Jahr ging der Wunsch nun endlich in Erfüllung. Als dreifacher Vater bleibt Ulrich der HADAG auch nach dem erfolgreichen Abschluss seiner Ausbildung gern treu, da er als Schiffsführer im ÖPNV Beruf und Familie gut in Einklang bringen kann.

Seit 2002 hat die HADAG insgesamt 66 Hafenschiffer erfolgreich ausgebildet. Auch die beiden anderen HADAG-Auszubildenden im Jahrgang von Ulrich konnten mit der Note „Gut“ oder sogar „Sehr gut“ abschließen. Die HADAG betreibt 25 Schiffe, mit denen Kapitäne den gesamten Fährverkehr im Hamburger Hafen abwickeln. Zur Mannschaft gehören derzeit fünf Auszubildende.

GESETZ
Psychische Gefährdungsbeur - teilung in Unternehmen Pflicht

Viele Führungskräfte wissen noch immer nicht um die Notwendigkeit der Psychischen Gefährdungsbeurteilung (PGB) und den damit verbundenen Auswirkungen für ihr Unternehmen. Ob Großkonzerne, mittelständische Unternehmen oder Kleinbetriebe ab einem Mitarbeiter: Die regelmäßige fachkundige Gefährdungsbeurteilung von psychischen Belastungserscheinungen ist fortan arbeitsrechtlich verpflichtend.

Offizielle Aufsichtsbehörden, wie beispielsweise das Gewerbeaufsichtsamt, die Berufsgenossenschaft, die jeweilige Krankenversicherung, der Inspektionsdienst Arbeitsschutz oder die Rentenversicherung überprüfen die Bescheinigung der PGB in regelmäßigen Abständen.

Haspa Hamburg Stiftung

DATEN
Geschäftslage in Hamburg konstant gut

Das Stimmungshoch in der Wirtschaft hält an. Laut der Herbstbefragung von fast 2.000 Unternehmen in der Metropolregion Hamburg sehen 43 Prozent ihre gegenwärtige Geschäftslage positiv.

In Schleswig-Holstein und Mecklenburg- Vorpommern fällt die Bewertung noch besser aus. Beim Blick in die Zukunft ist die Stimmung leicht getrübt.

In der aktuellen Herbstumfrage bewerten 42,9 Prozent der Befragten die aktuelle Geschäftslage als „gut“, 49,3 Prozent als „befriedigend“ und nur 7,8 Prozent als „schlecht“. Seit nunmehr vier Quartalen steigen die Investitionspläne der Unternehmen im Inland kontinuierlich. 31,9 Prozent planen zusätzliche Investitionen. Die Exportaussichten haben sich hingegen kaum verändert.

EINZELHANDEL
Temma schließt

Temma in Blankenese
Temma in Blankenese
Der Supermarktkonzern Rewe gibt nach rund acht Jahren das Bio-Supermarktprojekt Temma auf, eine Kette von reinen Bio-Filialen mit zusätzlichem gastronomischen Angebot. Sieben der insgesamt neun bundesweiten Standorte sollen bis zum 31. Januar 2018 geschlossen werden, so ein Rewe-Sprecher. Davon betroffen ist auch die Filiale am Blankeneser Bahnhof.

Genauere Gründe für die Schließungen wurden bisher nicht genannt. Von den Schließungen in Hamburg ist nicht nur die Blankeneser Filiale betroffen, sondern auch die in Eppendorf. Beide Filialen haben insgesamt 60 Beschäftigte, die ein Angebot zur Weiterbeschäftigung innerhalb der Rewe-Group bekommen sollen. Die Belegschaft wurde Anfang Dezember von der Schließung unterrichtet, was intern zu Kritik führte. Wie die freiwerdende Verkaufsfläche in Blankenese zukünftig genutzt wird, ist noch offen. Die erste Temma-Filiale wurde im November 2009 in Köln eröffnet. Dieser und ein weiterer Kölner Standort sollen an die ehemalige Rewe-Managerin Christiane Speck verkauft werden, die das Temma-Konzept mitentwickelte. Sie sollen als Bio-Fachhandelsmärkte unter dem alten Namen weitergeführt werden.


BUNDESVERWALTUNGSGERICHT
Letzte Klagen gegen Elbvertiefung abgewiesen

Auch die weltgrößten Containerschiffe sollen den Hamburger Hafen anlaufen. Hier die rund 400 Meter lange „MSC Zoe“. Auf der Flutwelle schwimmend soll ein Tiefgang von 14,50 Meter möglich sein
Auch die weltgrößten Containerschiffe sollen den Hamburger Hafen anlaufen. Hier die rund 400 Meter lange „MSC Zoe“. Auf der Flutwelle schwimmend soll ein Tiefgang von 14,50 Meter möglich sein
Das Bundesverwaltungsgericht hat die letzten vier Klagen gegen die Elbvertiefung abgewiesen. Die Einwände von Grundstücksbesitzern aus Övelgönne und Blankenese seien nicht begründet gewesen, urteilte der 7. Senat Mitte Dezember vergangenen Jahres in Leipzig. Die Planungen hätten nicht an Mängeln gelitten, die zulasten der Kläger gehen. Weder gefährde die Elbvertiefung die Standsicherheit des Elbhangs noch seien die Lärmprognosen zu beanstanden. Auch der Standort eines 70 Meter hohen Leuchtfeuers sei frei von Abwägungsmängeln gewählt worden.

Mit dem Urteil vom Dienstag sind nun alle rechtlichen Fragen der Elbvertiefung diskutiert worden. Insgesamt waren zwölf Klagen gegen den geplanten Ausbau der Elbe eingegangen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte diese in drei Kategorien eingeteilt.

Zunächst ging es um Bedenken der Umwetlverbände. Hier hatten die Richter bereits im zurückliegenden Februar entschieden. Sie erklärten die neunte Vertiefung der Fahrrinne für weitgehend rechtmäßig. Allerdings stellten die Richter damals auch mehrere rechtliche Mängel fest.

Vor allem beim Schutz des sehr seltenen Schierlings-Wasserfenchels haben die Planer unsauber gearbeitet. So versuchten sie einerseits, eine Ausgleichsfläche, die Hamburg für die Pflanze ohnehin hätte anlegen müssen, auf die für die Elbvertiefung geforderten Flächen noch einmal anzurechnen. In einem zweiten Prozess im November ging es um die Einwände der Gemeinden Cuxhaven und Otterndorf. Beide Kommunen werfen den Hamburger Behörden Planungsfehler vor und fürchten negative Folgen durch die Elbvertiefung. Die Stadt Otterndorf fürchtete gravierende Auswirkungen der Flussvertiefung auf den Hochwasserschutz, Cuxhaven sieht durch eine Verschlickung des Watts und hohen Wellenschlag an zwei Flussbädern seinen Tourismus bedroht.

Auch über die Klage von rund 50 Berufsfischern wurde vor dem Bundesverwaltungsgericht entschieden. Sie fürchten um ihre Existenz, weil durch die Elbvertiefung etwa traditionelle Fangplätze wegfielen. Alle Klagen der Fischer und Gemeinden wurden ebenfalls abgewiesen. Noch bestehende Mängel müssen die Hamburger Behörden nun beheben.

www.hamburg.de

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