30. Juni 2016
Magazin

Unglücksort Mietwohnung – Was gilt, wenn ein Mieter verstirbt?

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IMMOBILIEN

KOLUMNE
Unglücksort Mietwohnung – Was gilt, wenn ein Mieter verstirbt? 

Oliver Moll
Oliver Moll
Der Tod eines Mieters ist eine schwierige Situation. Sie verlangt von Vermietern genaue Kenntnis der geltenden Rechtslage, um unnötige Kosten und Auseinandersetzungen mit Erben und Gerichten zu vermeiden.

Der Tod des Mieters gilt beispielsweise nicht als außerordentlicher Kündigungsgrund und die Angehörigen können in das Mietverhältnis eintreten. Der bestehende Mietvertrag wird fortgesetzt. Auch das Hausrecht des Mieters geht auf dessen Erbberechtigte über.

Entscheiden sich die Angehörigen gegen die Übernahme des Mietvertrages, können sie innerhalb eines Monats nach dem Todesfall ihr Sonderkündigungsrecht nutzen und den Vertrag mit einer dreimonatigen Frist schriftlich beenden. Bis zum Ende des Mietverhältnisses übernehmen die Erben dann alle Rechte und Pflichten des verstorbenen Mieters, inklusive eventueller Nebenkostennachzahlungen. Allerdings ist die Haftung auf den Nachlass beschränkt. Sind die Kosten höher als das hinterlassene Vermögen, muss der Vermieter die Differenz tragen.

Es gibt keine Erben oder das Erbe wird ausgeschlagen? Dann sollten bei Vermietern die Alarmglocken schrillen. In diesem Fall geht die Erbschaft zwar auf den Landesfiskus über, doch auch der haftet nur bis zur Höhe des Nachlasswertes. Und das kann für den Vermieter teuer werden, vor allem, wenn die Vermögenslage des Verstorbenen überschaubar ist. Es ist beispielsweise keine Seltenheit, dass Vermieter die Entrümpelung der Wohnung selbst zahlen müssen. Die Kosten dafür summieren sich schnell auf 3.000 Euro und mehr. Auch mit Mietausfällen und teils erheblichen Renovierungskosten ist zu rechnen. Denn es kann durchaus einige Monate dauern, bis der Vermieter grünes Licht von der Behörde für das Räumen der Wohnung bekommt. Wichtig: einfach räumen geht nicht. Das ist verbotene Eigenmacht und kann zu erheblichen Problemen mit Erben und Gerichten führen. Und richtig kompliziert wird es, wenn nach einer Räumung dann doch noch ein Erbe Anspruch auf Wertgegenstände, die sich angeblich in der Wohnung befunden haben sollen, stellt.

Vermieter, die mit solch einer Situation konfrontiert sind, sollten deshalb einen guten Hausverwalter zu Rate ziehen, der sowohl die rechtlichen als auch behördlichen Fallstricke kennt und aus langjähriger Erfahrung den ein oder anderen Tipp zum richtigen Verhalten bei komplizierteren Fällen geben kann.

Oliver Moll, Moll & Moll Zinshaus

ANALYSE
Wird die EZB-Politik die Baufinanzierungszinsen dauerhaft niedrig halten?

„Vor dem Hintergrund der niedrigen Inflationsrate und einer antriebslosen Wirtschaft in der Eurozone wird die EZB wahrscheinlich kurz- bis mittelfristig ihre lockere Geldpolitik fortsetzen“, schätzt Stephan Gawarecki, Vorstandssprecher der Dr. Klein & Co. AG. „Voraussichtlich werden sich die Baufinanzierungszinsen in den nächsten Monaten auf niedrigem Niveau schwankend seitwärts bewegen.“

Langfristig wird sich das Zinsniveau nicht so impulslos wie aktuell entwickeln. „Wir empfehlen daher Immobilienkäufern das niedrige Zinsniveau lange festzuschreiben oder ein Volltilger-Darlehen einzugehen“, meint Gawarecki. So kann beispielsweise die von Marktakteuren im Verlauf des Jahres erwartete Zinserhöhung der US-Notenbank Federal Reserve hierzulande zu einer leichten Zinserhöhung führen.

KOLUMNE
Trautes Heim – Glück allein! 

Conrad Meissler
Conrad Meissler
Der Mensch neigt zum sogenannten „Cocooning“, wenn die Wirklichkeit unüberschaubar wird oder zumindest das Gefühl wächst, dass im Alltag einiges durcheinandergerät. In der Tat scheint aktuell die Wirklichkeit immer mehr aus den Fugen zu geraten und fast schon eine Flucht der Menschen in die Immobilie auszulösen. Denn noch nie in unserem Berufsleben haben wir eine derartige Marktkonstellation wie aktuell erlebt. Erstmals sind auf ganzer Front die Zinsen unter Null gesunken – ein Umstand, den man eigentlich gar nicht richtig verstehen kann. Wer Geld anlegen möchte, muss dafür Geld zahlen bzw. umgekehrt, wer sich Geld leiht, bekommt noch Geld dazu. Hinzu kommt ein immer radikalerer Ton in die Politik, Pöbeleien scheinen geradezu „in“ zu sein, dazu Terrorgefahren, die Unsicherheit, ob die großen Sportfeste (Fußball – europameisterschaft, Olympische Spiele) nicht in einem Desaster enden und die Furcht, dass immer mehr Flüchtlinge restliche Wohnräume in den Ballungszentren besetzen. Zunehmend wollen die Menschen ihr Geld in Sicherheit bringen; Bargeld wird gehortet, Banksafes sind praktisch „ausverkauft“. Als besonders sicherer Hafen erscheint die Wohnimmobilie. Aktuelle Zahlen zeigen, wohin das konkret am Markt führt, insbesondere in den gesuchten Lagen der Hansestadt. Allein im letzten Jahr verdoppelte sich die Zahl der Verkäufe von Immobilien zu Preisen oberhalb von zwei Millionen Euro auf 56, wie aktuelle Untersuchungen zeigen. Der Gesamtumsatz von Einfamilienhäusern weitete sich um fast 20 Prozent aus. Zwar wird in Hamburg wieder mehr gebaut, doch trotz aller Bemühungen reicht es nicht, um der Nachfrage Herr zu werden.

Die allgemeine Lage und die Angst, zu spät zu kommen, wenn es um die Suche nach der Wunschimmobilie geht, verstärkt den Nachfragesog nur noch mehr. Wir können selbst nicht absehen, wohin die Entwicklung unter den geschilderten Vorzeichen gehen wird, können aber versichern, dass wir derzeit noch ein gutes Angebot für ein „trautes Heim“ bereithalten.

Conrad Meissler, Meissler & Co.

TREND
685 neue Hochhauswohnungen bis 2018

Im Auftrag des Projektentwicklers Pandion hat das Analysehaus Bulwiengesa den deutschen Wohnhochhausmarkt zwischen 2010 bis 2018 untersucht. Eine der interessanten Städte dabei ist Hamburg. Im Vergleich zu Berlin (2.708 Wohnungen), Frankfurt (2.420) und Düsseldorf (1.765) sind in Hamburg mit 685 Einheiten eher wenige Hochhauswohnungen geplant. Allerdings sind die Wohnungen mit durchschnittlich 112 Quadratmetern im Vergleich am großzügigsten. Im Gebiet der HafenCity mit Strandkai werden sechs der elf geplanten Hochhäuser errichtet. Das mit 118 Wohnungen größte Projekt „Channel x2“ entsteht am Harburger Hafen. Mit nur zehn Wohnungen der kleinste Turm ist der „Cinnamon Tower“ in der HafenCity.

Pandion-Vorstand Reinhold Knodel erläutert: „Anders als in den 1970er Jahren entstehen heute in erster Linie Hochhäuser im gehobenen Segment. Damit wandelt sich das Image des Wohnens im Hochhaus hierzulande. Was in Asien und den USA völlig normal ist, kommt nun auch in unseren Metropolen an.“

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