2. Januar 2017
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Testamentsvollstrecker und Konstellation der Erben

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Testamentsvollstrecker und Konstellation der Erben

Kommentar im Januar

Rechtsanwalt Andreas Ackermann, Telefon 32 35 00
Rechtsanwalt Andreas Ackermann, Telefon 32 35 00
Sie, der Erblasser, sitzen nachdenklich an Ihrem Schreibtisch. Vor Ihnen liegt eine Sprüchesammlung des römischen Dichters Publilius Syrus. Sie lesen: „Das Weinen des Erben ist ein maskiertes Lachen“. Daraus hat sich entwickelt, von lachenden Erben zu sprechen.

Welche familienpsychologische und erbrechtliche Konstellation haben Sie zu bedenken?

Der entscheidende Gedanke: Solange ich noch am Leben bin, kann ich mit Ehefrau und Kindern zunächst Einzelgespräche und im Idealfall danach eine Familienkonferenz gestalten – bei Gesprächsbereitschaft aller Beteiligten. Mögliche Vertiefungsthemen für den runden Tisch sind:

– Familiendynamische Prozesse zwischen Eltern und Kindern – ein Rückblick. Merke: Blut ist zwar ein besonders dicker Saft, die Geschwister aber haben eventuell eine unterschiedliche Wahrnehmung vom Familiengeschehen.

– Sonderproblem: Gab es ein Lieblingskind? Ungleiche oder gar ungerechte Behandlung?

– Geschwister und ihre Beziehungen – eine kritische Analyse. Selbstkritisch fragen Sie sich, was Sie in der Erziehung Ihrer Kinder nicht gut gemacht haben. Waren Sie in Teilbereichen Vorbild? Gab es Fälle von praktiziertem Liebesentzug? Haben Sie als Helikopter-Eltern Ihre Kinder mit Erwartungen überfordert? Haben Sie Erziehung delegiert an Tagesmutter, Krippe, Kita und Internat? Und die Großeltern? Haben Sie die Werte der Kinder geachtet? Haben Sie vermieden, Ihre Kinder untereinander zu vergleichen und zu etikettieren?

Zwischenergebnis: Präventive Arbeit an der Familien-Dynamik ist möglich gegenüber der „Generation Erben“.

Warum nun ist Ihre Vorarbeit für den Testamentsvollstrecker (TV) entscheidend?

Der TV soll Frieden in Ihrer Familie erhalten bzw. stiften. Er soll ihren Willen umsetzen. Er soll den Nachlass steuern. Er soll insbesondere Ihre testamentarischen Vermächtnisse und Auflagen erfüllen. Er soll eine harmonische Erbauseinandersetzung kreativ entwerfen und achtsam abwickeln. Er soll minderjährige Erben schützen. Er soll die Unternehmensnachfolge sichern. Der TV soll aus der Geschwisterbeziehung unbedingt beachten: Geringer Altersabstand und gleiches Geschlecht bringen Nähe, aber auch Rivalität. Anlage und Umwelt sind nicht auseinanderzudividieren. Gibt es herzliche Kontakte zwischen den Geschwistern? Ritualisiert? Gemeinsame Aufgabe, z. B. Versorgung der alten Eltern? Was verbindet die Geschwister – außer Kindheit und Jugend.

Fragen über Fragen. Aber auch Antworten der Familienpsychologie.

Der TV muss also eine psychologisch versierte Person Ihres Vertrauens sein.

Darum der Formulierungsvorschlag für Ihr Testament: „Ich ordne Testamentsvollstreckung an. Zum Testamentsvollstrecker gemäß § 2197 BGB ernenne ich …„

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