1. April 2016
Magazin

Steuerliche Förderung des Mietwohnungsbaus

<div general-layout-selector="#html_structura_area_v2

SERVICE RECHTSANWÄLTE 

Steuerliche Förderung des Mietwohnungsbaus 

Der Steuertipp 

Ekkehart D. Voß, Steuerberater, Dipl.-Finw. M.I.Tax, Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.), Telefon 81 51 11
Ekkehart D. Voß, Steuerberater, Dipl.-Finw. M.I.Tax, Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.), Telefon 81 51 11
Der Wohnungsmarkt in Hamburg ist seit Jahren angespannt, es fehlen vor allem Mietwohnungen für den unteren und mittleren Einkommensbereich. Durch den Zuzug von Flüchtlingen wird diese Lage weiter verschärft. Nur durch verstärkten Wohnungsneubau kann dieses Problem gelöst werden. Da die Lage in anderen deutschen Großstädten und Ballungszentren vergleichbar ist, hat sich die Bundesregierung erfreulicherweise dazu entschlossen, eine zeitlich befristete Sonderabschreibung für den Neubau von Mietwohnungen in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen.

Ziel der Maßnahme ist es, möglichst zeitnah private Investoren zum Neubau von Mietwohnungen anzuregen, die dem preiswerten Wohnungsmarkt insbesondere in Gebieten mit einer angespannten Wohnungslage zur Verfügung stehen.

Der vorliegende Gesetzentwurf sieht folgende Regelungen vor: Die Sonderabschreibung soll im ersten und zweiten Jahr nach Bau oder Kauf der Wohnung jeweils 10 % betragen, im dritten Jahr 9% und wird zusätzlich zu der normalen Abschreibung gewährt. Die Wohnung muss tatsächlich neu sein und für mindestens 10 Jahre zu privaten Wohnzwecken vermietet werden. Damit die Anreize für den Neubau auch schnell umgesetzt werden, ist die Förderung für Wohnungen beschränkt, deren Bauanträge in dem Zeitfenster vom 1.1.2016 bis zum 31.12.2018 gestellt werden. Außerdem wird die Sonderabschreibung nur gewährt, wenn die Baukosten für die Wohnung nicht mehr als 3.000 Euro pro Quadratmeter betragen haben. Hiervon dürfen bis zu 2.000 Euro bei der Berechnung der Sonderabschreibung berücksichtigt werden. Mit dieser Einschränkung will die Bundesregierung verhindern, dass der Bau von Luxuswohnungen steuerlich gefördert wird.

Fraglich ist, ob diese Formulierungen aus dem Gesetzentwurf tatsächlich in dieser Form umgesetzt werden. Ich halte es für wahrscheinlich, dass insgesamt eine Förderung für Wohnungsneubau beschlossen wird, da die CDU/CSU und die SPD sich in den Grundzügen einig sind. Die genauen Detailregelungen wie Baukosten pro Quadratmeter und die Festlegung der Gebiete, in denen die Sonderabschreibung gewährt wird, halte ich jedoch für streitanfällig. Das Gesetzgebungsverfahren wird aus meiner Sicht daher nicht wie geplant bis Mitte Mai 2016 abgeschlossen sein, sondern wird sich eher bis Ende des Jahres hinziehen. Diese Lage ist für den Investor misslich, da das Gesetz schließlich für Wohnungen gelten soll, deren Bauanträge ab dem 1. Januar 2016 eingereicht wurden und damit rückwirkend gelten wird. Dennoch wird das Gesetz in Kombination mit dem historisch niedrigen Zinsniveau zur Schaffung von neuem Wohnraum führen und den Wohnungsmarkt in den nächsten Jahren entlasten.

Auch interessant