29. September 2016
Magazin

Rahlstedt statt Rotherbaum: Quartiersentwicklung gegen den Wohnungsmangel

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IMMOBILIEN

KOLUMNE
Rahlstedt statt Rotherbaum: Quartiersentwicklung gegen den Wohnungsmangel 

Oliver Moll 
Oliver Moll 
Auch wenn die Schlagzeilen anders lauten, eine Wohnungsnot gibt es in Hamburg (noch) nicht. Der Eindruck entsteht, weil Anspruch und Wirklichkeit bei vielen Mietern nicht zusammenpassen: Eine modernisierte Drei-Zimmer-Wohnung mit Balkon für 600 Euro Kaltmiete ist in Eimsbüttel, Winterhude oder Altona nicht zu haben. Die Bezirke nordwestlich der Elbe bieten eine gut ausgebaute Infrastruktur, sehr gute Schulen und gefühlt ein hohes Maß sozialer Sicherheit. Entsprechend hoch sind hier sowohl die Nachfrage als auch die Mieten. Anders sieht es im Osten und Süden der Stadt aus. In Harburg oder Neugraben-Fischbek bekommt man für 600 Euro drei Zimmer, frisch renoviert und mit großem Balkon. Trotzdem sind diese Lagen unbeliebt. Die Gründe: schlechte Anbindungen an die City, schlechtere Schulen, eine niedrigere gefühlte Sicherheit und, ja, ein hoher Migrantenanteil. Solche Feststellungen sind zwar politisch inkorrekt, aber auch ein Teil des Problems.

Hamburg ist ein gespaltener Immobilienmarkt mit klar definierten „guten“ und vermeintlich „schlechten“ Quartieren. Daher ist, neben dem Neubau, die zweite wichtige Komponente bei der Bekämpfung der wahrgenommenen Wohnungsnot die Entwicklung bisher vernachlässigter Stadtteile. Neben dem „Bündnis für das Wohnen“, das sich dem Neubau verschrieben hat, bräuchte es auch ein „Bündnis für Infrastruktur“. Doch dafür müsste die Politik in Bereiche investieren, die auf der Einsparliste gerade oben stehen. Da macht man dann lieber „Bündnisse für die Quartiere“, wo die Eigentümer mit Anwohnern über die Sauberkeit von Parks oder neue Eisdielen diskutieren und die Behörden lange bekannte Mängel in Protokollen der Bürgerbeteiligung „versenken“.

Solcher Aktionismus hilft wenig. Würde man die Projektkosten gleich für das Offensichtliche ausgeben, wären viele Themen, die die Anwohner bewegen, schon längst erledigt. Stattdessen fährt erst mal ein umgebauter Kioskwagen los und sammelt Informationen. Solche Ansätze sind gut, aber sie lösen eben nicht die strukturellen Probleme. Dafür braucht es bedeutend mehr finanzielle Mittel und konkrete Strukturinvestitionen seitens der Stadt. Aber dafür muss man natürlich über den Wahlzyklus hinausdenken.

Oliver Moll, Moll & Moll Zinshaus GmbH

RECHT
Bei Grundbesitz ist eine notarielle Vorsorgevollmacht sinnvoll

Eine Vorsorgevollmacht stellt sicher, dass die Vertreter sofort handeln können, wenn die Auftraggeber wegen einer Krankheit, Behinderung oder eines Unfalls dazu nicht mehr in der Lage sind. Ist Grundbesitz vorhanden, empfiehlt es sich, das Dokument notariell zu beurkunden. Dabei erhält der Vollmachtgeber nicht nur eine Beratung durch den Notar. Hinzu kommt, dass die Vertreter dann auch bei Bedarf Grundstücke verkaufen können, zum Beispiel um die Heimkosten abzudecken. Die Wüstenrot Bausparkasse weist auf eine entsprechende Entscheidung des Bundesgerichtshofes (XII ZB 307/15) hin.

Im entschiedenen Fall hatte eine ältere Dame bereits vor Jahren einer ihrer Töchter eine privatschriftliche General- und Vorsorgevollmacht erteilt. Wegen einer fortgeschrittenen senilen Demenz wohnte die inzwischen 88-Jährige in einem Pflegeheim. Die vertretungsberechtigte Tochter wollte ein Haus der Mutter verkaufen, um die Pflege- und Heimkosten zu bestreiten, die aus den laufenden Einnahmen nicht gedeckt waren. Laut dem Bundesgerichtshof muss in dieser Situation trotz der vorhandenen Vorsorgevollmacht ein Betreuer gerichtlich bestellt werden.

KOLUMNE
Leibrente kommt wieder 

Conrad Meissler
Conrad Meissler
Der Gesetzgeber hat wieder zugeschlagen. Seit März des Jahres gilt eine sogenannte neue Wohnungskreditrichtlinie, die Berliner Beamte nach Weisung der Brüsseler EU-Bürokraten mit erschreckendem Effekt umgesetzt haben. Seitdem ist die Kreditneuvergabe in Deutschland bereits um über acht Prozent rückläufig. Die Umsetzung dieser Kreditrichtlinie soll allein den Verbraucher schützen, den Bürokraten offenbar als doof ansehen. Nun müssen Banken ihrem Kreditkunden nach einer umfangreichen Bonitätsprüfung transparent machen, ob er sich die Kreditraten bis zum Ablauf bzw. zur Tilgung, in der Regel in 30 bis 40 Jahren, leisten kann. Vor diesem Hintergrund ist klar, dass immer öfter jüngeren Anfragern und in der Regel Älteren ein Kredit verwehrt wird. Das gilt bei Älteren sogar für den Fall, dass sie eine unbelastete Immobilie haben, die bisweilen mehrere Millionen Euro wert ist.

In der Praxis erhalten wir auch in Hamburg, selbst in den besten Lagen, zunehmend Anfragen für eine Objekteinwertung von älteren Inhabern, die fürchten, dass sie im Bedarfsfall selbst auf ihre unbelastete Immobilie keinen Kredit mehr erhalten, auch nicht, wenn es um Renovierungen geht. Für viele, gerade ältere Hausbesitzer ist eine mögliche Trennung von ihrem Haus ein Problem, denn sie hatten eigentlich geplant, dort ihren Lebensabend zu verbringen. Ein Ausweg bei einem Geldbedarf bietet die sogenannte Leibrente in Verbindung mit einem lebenslangen Wohnrecht. Investoren bzw. Kaufinteressenten erwerben ein Objekt nur zu einem Teil des eigentlichen Kaufpreises. Der Rest wird dem Verkäufer, der weiterhin wohnen bleibt, in Form monatlicher Leibrente gezahlt.

Für den Verkäufer ist vorteilhaft, dass er für den Rest seines Lebens einen Teil seines Einkommens sichern kann. Für den Käufer besteht die Hoffnung, dass der Verkäufer unerwartet früh stirbt und so die Leibrente vorzeitig endet. Man spricht in einem solchen Fall von einem versicherungsmathematischen Gewinn. Da derzeit viel Investorenkapital angelegt werden will, wächst das Interesse bei entsprechenden Käufern. Ein Beratungsgespräch über die Zukunft des Eigenheims erscheint auf alle Fälle sinnvoll.

Conrad Meissler, Meissler & Co.

ZINSEN
Weiterhin günstige Konditionen

Auf ihrer jüngsten Sitzung am 8. September hat die Europäische Zentralbank (EZB) ihren bisherigen geldpolitischen Kurs fortgesetzt: Der Leitzins wurde im Euro-Raum bei 0,0 Prozent belassen, der Einlagezins für Banken, die ihr Geld bei der EZB parken, liegt weiterhin bei minus 0,4 Prozent und das monatliche Anleihekaufprogramm wurde nicht über März 2017 verlängert. Die expansive Geldpolitik führt zu günstigen Voraussetzungen bei den Baufinanzierungszinsen. Der Bestzins für zehnjährige Hypothekendarlehen lag Anfang September bei 0,73 Prozent – dem niedrigsten Stand seit Aufzeichnungsbeginn im Jahr 2006.

Für die USA erwarten Marktteilnehmer eine Zinserhöhung. Fed-Chefin Janet Yellen sprach in ihrer Rede auf dem Treffen der Notenbanker in Jackson Hole Ende August davon, dass die Argumente für Zinserhöhungen in den vergangenen Monaten stärker geworden seien.

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