4. Januar 2016
Magazin

Modernisierung des Besteuerungsverfahrens

<div general-layout-selector="#html_structura_area_v2

SERVICE RECHTSANWÄLTE 

Modernisierung des Besteuerungsverfahrens

Der Steuertipp 

Carola Gerhardt und Marco Meyer, Steuerberater, Telefon 86 60 130
Carola Gerhardt und Marco Meyer, Steuerberater, Telefon 86 60 130
Die Bundesregierung will das Besteuerungsverfahren weiter vereinfachen und modernisieren. Das Bundeskabinett hat ein Maßnahmenpaket beschlossen, welches im ersten Halbjahr 2017 vom Bundestag und Bundesrat ratifiziert werden und ab 1. Januar 2017 in Kraft treten soll. Die Bundesregierung möchte zukünftig auf Papier-Kommunikation zwischen Bürgern, Unternehmen und Finanzamt in beiden Richtungen möglichst weitgehend verzichten. Steuerpflichtige müssen Papierbelege, wie Spendenquittungen, nicht mehr einreichen, sondern nur noch aufbewahren. Der Gesetzesentwurf ist ein Baustein, das gesamte Besteuerungsverfahren weitgehend elektronisch abzuwickeln. Die Mehrzahl der privaten Steuerzahler erhält dann ihren jährlichen Steuerbescheid automatisch über das Internet. Das soll die Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Finanzverwaltung entlasten.

Die von den Steuerberatern erstellten Steuererklärungen brauchen dann auch generell erst zum 28. Februar des übernächsten Jahres eingereicht werden. Unsere Steuerberatungskanzlei arbeitet bezüglich der Übermittlung von Steuererklärungen mit den sichersten DATEV-Leitungen, womit wir Ihnen ein Höchstmaß an Sicherheit und Zuverlässigkeit bieten können.

In der Erkenntnis, dass Steuerhinterziehung nur auf globaler Ebene wirksam bekämpft werden kann, wurde am 12. November 2015 vom Bundestag der Weg für einen internationalen Austausch von Informationen von Finanzdaten freigemacht, sodass im Ausland erzielte Kapitalerträge den inländischen Finanzbehörden gemeldet werden können. Vorausgegangen ist ein Vorschlag der EU eines „Automatic Exchange of Financial Account Information in Tax Matters (AEOI)“ sowie eine multilaterale Vereinbarung von 50 Staaten und Jurisdiktionen vom 29. Oktober 2014 zu einem automatischen steuerlichen Informationsaustausch. Bereits ab 2017 wird dieser internationale Informationsaustausch als neuer OECD-Standard stattfinden.

Wer noch unversteuerte Konten im Ausland besitzt, sollte möglichst zeitnah handeln. Aber denken Sie auch daran: „Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat auch das Recht, Steuern zu sparen.“ Fragen Sie einen oder Ihren Steuerberater. Es lohnt sich.

Auch interessant