2. Januar 2017
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Das Risiko-Management 2.0 der Finanzverwaltung

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Das Risiko-Management 2.0 der Finanzverwaltung

Der Steuertipp 

Carola Gerhardt und Marco Meyer, Steuerberater, Telefon 86 60 130
Carola Gerhardt und Marco Meyer, Steuerberater, 

Telefon 86 60 130
Das Besteuerungsverfahren soll modernisiert und die Quote von maschinell bearbeiteten Steuererklärungen deutlich gesteigert werden, damit sich die Finanzbehörden auf die Bearbeitung tatsächlich prüfungsbedürftiger Fälle konzentrieren können. Um dies zu erreichen, ist unter anderem die gesetzliche Verankerung des Einsatzes von Risikomanagementsystemen (RMS) im Besteuerungsverfahren notwendig. Dies wurde nun mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens im Rahmen des § 88 Abs. 5 der Abgabenordnung umgesetzt.

Das Risikomanagement besteht aus einer systematischen Erfassung und Bewertung von Risikopotenzialen sowie der Steuerung von Reaktionen in Abhängigkeit von den festgestellten Risikopotenzialen. Ziel des Risikomanagements kann es allerdings nicht sein, jedes abstrakt denkbare Risiko auszuschalten.

Risikomanagement hat vielmehr zum Ziel,

– Steuerverkürzungen zu verhindern und damit präventiv zu wirken,

– gezielt Betrugsfälle aufzudecken, zumindest aber die Chancen ihrer Aufdeckung deutlich zu erhöhen,

– die individuelle Fallbearbeitung durch Amtsträger durch eine risikoorientierte Steuerung der Bearbeitung zu optimieren, die Bearbeitungsqualität durch Standardisierung der Arbeitsabläufe bei umfassender Automationsunterstützung nachhaltig zu verbessern und

– qualitativ hochwertige Rechtsanwendung durch bundeseinheitlich abgestimmte Vorgaben gleichmäßig zu gestalten; diese Vorgaben können auch regionale Besonderheiten berücksichtigen. Insofern hilft das Risikomanagement dabei, mit den vorhandenen Ressourcen das bestmögliche Ergebnis im Spannungsverhältnis zwischen gesetz- und gleichmäßiger Besteuerung einerseits und zeitnahem und wirtschaftlichem Verwaltungshandeln andererseits zu erreichen.

Bestimmte Gewerbe, wie z.B. das Gastgewerbe (Gastronomen, Hoteliers), können höheren Prüfungsrisiken ausgesetzt sein. Klassifizierungen werden nach dem Ampelprinzip: „grün, gelb und rot“ vorgenommen. Das System bestimmt, welche Steuererklärungen insofern bei „grün“ maschinell abgefertigt werden können und welche durch einen Sachbearbeiter bei „rot“ überprüft werden müssen. Die genauen Einteilungskriterien behält das Finanzamt jedoch für sich. Lassen Sie sich professionell beraten, damit verbessert sich Ihre Risikoeinstufung im RMS 2.0. Fragen Sie uns oder Ihren Steuerberater. Es lohnt sich.

burgmann Rechtsanwaltskanzlei

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