1. April 2016
Magazin

Berater statt Makler?

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IMMOBILIEN

KOLUMNE
Berater statt Makler?

Oliver Moll 
Oliver Moll 
6,5 bis 7,14 Prozent des Kaufpreises – so hoch ist in der Regel die Maklerprovision beim Immobilienkauf. Sie wird in Hamburg meist vom Käufer gezahlt, der dafür nicht immer die gewünschte Leistung erhält: Eine Studie des Deutschen Instituts für Service-Qualität zeigt, dass viele Makler ihren Kaufinteressenten keine kundenorientierte Beratung bieten und mitunter sogar Nachteile von Immobilien verschweigen. Das ist zwar ärgerlich für die Käufer, doch genaugenommen kann man den Maklern keinen Vorwurf machen. Denn laut BGB werden sie lediglich für die Vermittlung eines Objektes bezahlt, eine Leistung, die laut Gesetzgeber auch keiner besonderen Fachkenntnis bedarf.

Für den Fall, dass eine fachliche Beratung gewünscht wird, zeigt ein Blick auf das professionelle Geschäft mit Investmentimmobilien oder in unsere Nachbarländer Frankreich und Großbritannien eine Alternative: Dort ist es zunehmend üblich, dass Käufer und Verkäufer auf die Dienste eines Beraters zurückgreifen. Dieser begleitet seine Kunden auf Honorarbasis und unterstützt zum Beispiel bei Objekt- und Preisprüfung, Objektaufbereitung oder Verhandlungen. Auf diese Beratung ist im Zweifelsfall mehr Verlass, denn im Gegensatz zum Makler haftet der Immobilienberater für jedes Wort, das er sagt, jede Einschätzung, die er abgibt und jede Unterlage, die er erstellt. Dieses Vertragsmodell ist wahrscheinlich nicht viel günstiger als die Maklerprovision, doch der Kunde weiß, was er für sein Geld bekommt und kann seine Kaufentscheidung auf Basis solider Informationen treffen. Und dank der Transparenz-Revolution durch das Internet ist es inzwischen ein Leichtes, selbst geeignete Objekte zu recherchieren. Deshalb stellt sich die Frage, ob das klassische System basierend auf Makler und Vermittlungsprovision überhaupt noch zeitgemäß ist. Für Käufer und Verkäufer, die mehr als eine simple Vermittlung wünschen, kann es sich also durchaus lohnen, den Immobilienexperten ihres Vertrauens auf alternative Konzepte anzusprechen und so am Ende mehr für ihr Geld zu bekommen.

Oliver Moll
Moll & Moll Zinshaus GmbH 

KOLUMNE
Kostenfreie Gebäude-Checks für Hauseigentümer in Blankenese 

Der Zukunftsforum Blankenese e.V. hat es sich mit dem Fachforum „Nachhaltige Energie“ zur Aufgabe gemacht, den fossilen Energiebedarf in Gebäuden signifikant zu senken und/oder durch regenerative Energie zu ersetzen. Dabei steht der Fokus auf der Verbesserung in Bestandsgebäuden, da diese den überwiegenden Anteil des gebäudebezogenen Energieverbrauchs bilden.

Im Rahmen der Informationskampagne „Die Hauswende“ wurde Blankenese als Modellquartier ausgewählt, daher haben Hauseigentümer in Blankenese ab sofort die Möglichkeit, sich für 20 kostenfreie Gebäude-Checks anzumelden und sich von der Zebau GmbH beraten zu lassen. Die qualifizierten und unabhängigen Energieberater besuchen die Hausbesitzer vor Ort und erstellen kostenfrei einen Gebäude-Check. Anmeldungen für einen kostenfreien Gebäude-Check.

Zebau GmbH
info@zebau.de
Telefon 380 38 40
Stichwort: Zukunftsforum Blankenese

KOLUMNE
Der sichere Hafen 

Conrad Meissler
Conrad Meissler
Lange Zeit haben wir schon nicht mehr den Begriff für die Immobilie als den „sicheren Hafen“ gehört. Doch unterschwellig manifestiert sich dieser Begriff mehr und mehr. Denn immer mehr Kapital drängt in diese Häfen. In Deutschland wurden letztes Jahr erstmals mehr als 200 Milliarden Euro mit Immobilien umgesetzt. Allein in den letzten sechs Jahren hat sich der Markt für Wohnimmobilien versiebenfacht. Doch was treibt den Markt derzeit noch mehr an? Die Europäische Zentralbank, die ihren Leitzinssatz von 0,05 Prozent auf null Prozent reduziert? Wohl kaum. Vielmehr erscheinen uns die Diskussionen um die Abschaffung des Bargelds und der 500-Euro-Scheine die Treiber zu sein. Dadurch scheint jeder nach Auswegen für sein Kapital bzw. sein Geld zu suchen, das die Banken nun auch noch mit Negativzinsen belasten müssen.

Zusätzlich ergeben sich immer klarere Szenarien für die Entwicklung des Marktes durch den Zustrom von Flüchtlingen. Eine aktuelle Studie des Wirtschaftsinstituts Prognos, veranlasst durch die Allianz Lebensversicherung, beschreibt einen Markt, der noch bis 2030 besonders stark zunehmen werde. Vor allem in Hamburg, dem Rhein-Main-Gebiet und Stuttgart werde die Nachfrage das Angebot bei Weitem übersteigen. Bleibe die Bautätigkeit gleich – man bedenke, dass sie in Hamburg bereits vergleichsweise stark zugenommen hat – so fehlen allein in der Hansestadt zwischen 94.000 und 155.000 Wohnungen.

Wir können zusammenfassen, dass wir in den bevorzugten Lagen Hamburgs noch nie einen derart starken Nachfragedruck erlebt haben wie heute – und das nach den bereits vielen starken Jahren zuletzt, als wir noch meinten, dass die Preise allmählich ihre Höchststände erreicht haben. Allen Interessenten rufen wir indes zu, nicht den Kopf hängen zu lassen, denn es bestehen unverändert Chancen, im Markt eine gute Wohnimmobilie erwerben zu können.

Conrad Meissler, Meissler & Co. 

INFORMATIONEN
Hausbesitzer müssen Baumschatten hinnehmen

Hauseigentümer müssen sich mit hochgewachsenen Bäumen auf dem benachbarten Grundstück abfinden, wenn die erlaubten Grenzabstände eingehalten sind. Dies gilt in der Regel auch dann, wenn ihr Grundstück aufgrund der Bäume einen großen Teil des Jahres im Schatten liegt. Die Wüstenrot Bausparkasse weist auf ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofes (V ZR 229/14) hin. Geklagt hatte der Eigentümer eines Reihenhauses, dessen Grundstück an eine öffentliche Grünanlage angrenzte. Dort standen in einem Grenzabstand von 9 beziehungsweise 10 Metern zwei 25 Meter hohe Eschen, die den Garten des Reihenhausgrundstücks über neun Monate im Jahr beschatteten. Deshalb verlangte der Eigentümer von der Stadt, dass sie die beiden Bäume beseitige. Laut dem Urteil kommt es aber entscheidend darauf an, ob der im jeweiligen Landesgesetz geregelte Grenzabstand eingehalten ist. Da nach dem Nachbarrechtsgesetz für Nordrhein-Westfalen ein Abstand von vier Metern ausreichend ist, war dies im entschiedenen Fall gegeben. Der Eigentümer könne dann ein Fällen der Bäume nur ausnahmsweise verlangen, wenn er „ungewöhnlich schweren und nicht mehr hinzunehmenden Beeinträchtigungen“ ausgesetzt ist, so der Bundesgerichtshof. Dazu müsste aber sein Grundstück das ganze Jahr über im Schatten liegen.

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