ANZEIGENSONDERVERÖFFENTLICHUNG
Dr. Klönschnack 6, Dezember 2016
Blockaden lösen
Coaching und Therapie in Rissen
Systemische Beratung Praxis Rissen, Coaching und Therapie
Am Rissener Bahnhof 11
Rissen
Telefon 81 96 09 16
vdek fordert
Wettbewerb in der GKV gerechter gestalten!
Darüber hinaus fordert der vdek schnellstmöglich Reformen beim Morbi-RSA. Die Spreizung der Zusatzbeitragssätze (zwischen 0 Prozent und 1,7 Prozent) sei nicht durch Managementaktivitäten der Kassen zu erklären, sondern liegt in den Verteilungskriterien des Morbi-RSA begründet, so Elsner. Dadurch entstehen Wettbewerbsnachteile für die betroffenen Kassen. Die Ersatzkassen haben der Politik daher Reformvorschläge zum Morbi-RSA präsentiert, die geeignet sind, die wettbewerbliche Schieflage zu beenden und darüber hinaus die Manipulationsanfälligkeit des Morbi-RSA sowie unnötigen Bürokratieaufwand zu vermeiden.
Regeneration
Neue Praxis für Prävention und Zellregeneration
Praxis für Prävention und Zellregeneration
Ivonne Schmal, Heilpraktikerin
Mühlenberger Weg 54
Blankenese
Telefon 80 02 01 60
Recht
Tipps rund um Patienten – verfügung
Ebenso sollte klar beschrieben werden, was in dem Fall geschehen oder nicht geschehen soll.
Vorsorgevollmacht: Welche Kriterien gelten?
Mit einer Vorsorgevollmacht wird eine vertrauenswürdige Person bevollmächtigt, für einen Patienten beziehungsweise Bevollmächtigenden zu handeln – sofern dieser körperlich oder geistig nicht mehr selbst in der Lage dazu ist. Der Bevollmächtigte kann auch über medizinische Maßnahmen und sogar über einen Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen entscheiden. Generell muss eine solche Vorsorgevollmacht Kriterien erfüllen. So ist es wichtig, dass diese Vorsorgevollmacht schriftlich vorliegt. Das heißt, sie muss vom Bevollmächtigenden eigenhändig unterschrieben oder aber notariell beurkundet worden sein. Darüber hinaus muss darin klar und deutlich stehen, dass die bevollmächtigte Person auch über solche ärztliche Maßnahmen entscheiden darf, welche die Gefahr des Todes oder schwerer und länger dauernder gesundheitlicher Schäden mit sich bringen können. Aus einer Vorsorgevollmacht muss hervorgehen, dass der Bevollmächtigende sein Schicksal in Gefahrenlagen einem anderen Menschen anvertraut und dieser schließlich über Leben und Tod entscheiden kann.