30. September 2017
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Dr. Klönschnack 10, Oktober 2017

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Dr. Klönschnack 10, Oktober 2017

Apotheke
Beratung zur Zuckerkrankheit

Birgit Gäde
Birgit Gäde
Diabetes mellitus wird häufig diagnostiziert. In Deutschland gibt es derzeit etwa sieben Millionen Diabetiker – und die Zahl steigt. Bei Diabetis mellitus handelt es sich um eine Stoffwechselstörung, bei der ein dauerhaft erhöhter Blutzuckerspiegel schwerwiegende Folgeerkrankungen nach sich ziehen kann, etwa ernste Nierenerkankungen, Sehstörungen und Durchblutungsstörungen. Um diese Folgen zu verhindern, muss ein Diabetis mellitus behandelt werden. Eine solche Behandlung beruht auf drei Säulen: regelmäßige Bewegung, einhergehend mit einer Gewichtsreduzierung, bewusste Ernährung zur langfristigen Senkung und Stabilisierung des Blutzuckerspiegels sowie ärztliche Kontrolle der Werte und der Therapie.

Eine ärztlich verordnete Therapie kann medikamentös in Form von Tabletten und/oder als Insulin-Spritze erfolgen. Doch gerade bei der Einnahme von Medikamenten können Fragen auftreten: Wie funktioniert die verordnete Therapie? Wie wirkt das Medikament in meinem Körper? Wie nehme ich das Medikament optimal ein? Als Coach für die Selbstmanagementbetreuung von Patienten mit Typ 2 Diabetes beantwortet Birgit Gäde vom Team der Guten Tag Apotheke am Gosslers Park gerne Fragen zu dieser Erkrankung. Die Apothekerin ist von der European Healthcare Foundation zertifiziert. Blutzuckermessgeräte und Teststreifen hält die Guten Tag Apotheke bereit.

Guten Tag Apotheke
Sülldorfer Kirchenweg 1
Blankenese
Telefon 707 08 10 60

www.apotheke-blankenese.de

Unterstützung
Angehörige brauchen Urlaub von der Pflege

Mehr als zwei Millionen Menschen werden laut Statistischem Bundesamt in Deutschland zu Hause gepflegt. „Für die Angehörigen, die in den meisten Fällen die Pflege übernehmen, bedeutet dies einen enormen Aufwand“, sagt Hannes Dietrich vom Serviceteam der KKH Kauf männische Krankenkasse in Hamburg. „Deshalb ist es umso wichtiger, auch mal rauszukommen und abzuschalten.“

Damit dies möglich ist, gibt es von den Pflegekassen finanzielle Unterstützung. Zum einen besteht der Anspruch auf die sogenannte Verhinderungspflege, bei der jemand anderes – ein Nachbar, ein Freund oder der ambulante Pflegedienst – übernimmt. Hier zahlt die Pflegekasse für bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr maximal 1.612 Euro, wenn der Pflegebedürftige mindestens Pflegegrad zwei erreicht hat. „Vorteil dieser Variante ist, dass die zu pflegende Person in ihren gewohnten vier Wänden bleiben kann. Dadurch ist auch die Akzeptanz bei den Pflegebedürftigen häufig höher“, erklärt Dietrich.

Anders verhält es sich, wenn Angehörige die zu pflegende Person im Rahmen der Kurzzeitpflege in einem Pflegeheim unterbringen möchten. „Hier ist oft im Vorfeld viel Überzeugungsarbeit zu leisten. Viele Pflegebedürftige haben erstmal Vorbehalte gegenüber den stationären Einrichtungen und hegen die Befürchtung, abgeschoben zu werden“, sagt Dietrich. Dass so ein zeitlich befristeter Aufenthalt aber auch Freude und Erholung bringen kann, stellen viele fest, wenn sie eine angenehme Zeit in einem Heim verbracht haben.

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