15. Dezember 2017
Elbvororte

Silvester: Gefahr durch funkensprühende Begrüßung

Hamburg

Foto: fRedi, https://flic.kr/p/cUJgtA; Lizenz: CC BY-ND 2.0, https://creativecommons.org/licenses/by-nd/2.0/

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Hamburg. Dringender Hinweis vom Bezirksamt Altona zu Silvester: Ausreichend Abstand zu Reetdächern halten – ansonsten wird’s teuer.

Das Bezirksamt Altona weist darauf hin, dass das Abbrennen von sämtlichen pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Reetdach- und Fachwerkhäusern verboten ist. Bei Silvesterraketen mit Eigenantrieb ist ein Abstand von mindestens 200 Metern (gemessen in Luftlinie) einzuhalten. Bei pyrotechnischen Gegenständen, die nicht Raketen sind, muss der Abstand mindestens 50 Meter betragen.
Verstöße gegen diese Verbote können mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

In diesem Zusammenhang weist das Bezirksamt Altona auch darauf hin, dass selbst bei Bränden, die durch Fahrlässigkeit verursacht worden sind, der Verursacher für den gesamten Schaden ersatzpflichtig ist. Er kann darüber hinaus nach § 309 des Strafgesetzbuchs wegen fahrlässiger Brandstiftung mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden

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